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Geringwertige Wirtschaftsgüter GWG: Neuregelung ab 2008

Donnerstag, den 13. Dezember 2007 von Harald v. Trotha
Kategorie: Controlling, Finanzierung, Gründung

Mit einem meiner Kunden, einem kleinen Design-Studio, habe ich letzte Woche die Konsequenzen aus der steuerlichen Neuregelung der GWG-Abschreibung erörtert. Was beinhaltet die Neuregelung und was ergibt sich daraus noch für 2007??

Geringwertige Wirtschaftsgüter sind bewegliche, selbständig nutzbare und abnutzbare Güter des Anlagevermögens. Die bisherige Regelung sah vor, daß GWG mit einem Netto-Anschaffungswert < 410 € im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden konnten (!). Anlagegüter mit einem Anschaffungswert >= 410 € werden hingegen in der Bilanz aktiviert und nach Abschreibungstabellen oder tatsächlichem Verschleiß abgeschrieben.

Diese Regelung entfällt ab 1.1.2008 für Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb und Land- und Forstwirtschaft. Die alte Regelung bleibt jedoch z.B. für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung weiterhin bestehen. Zukünftig wird es also zwei unterschiedliche Regelungen geben.

Nun zur Neuregelung ab 1.1.2008:

Die Wertgrenze für GWG sinkt auf netto 150 €. Alle GWG unterhalb dieses Wertes müssen zukünftig im Anschaffungsjahr vollständig abgeschrieben werden. Ein Wahlrecht, durch das die AfA teilweise auch in das nächste Jahr verschoben werden konnte, gibt es künftig nicht mehr.

Poolbildung: Alle beweglichen und abnutzbaren Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Anschaffungswert zwischen 150 € und 1000 € werden zukünftig jährlich in einem Pool gesammelt und gemeinsam über fünf Jahre linear abgeschrieben. Dieser Sammelposten umfasst die Summe der Anschaffungen des jeweiligen Jahres und wird bis zu seiner vollständigen Abschreibung aktiviert. Dabei ist es unbedeutend, ob dies der wirtschaftlichen Nutzung einzelner Gegenstände entspricht oder ob der Gegenstand durch Veräußerung oder Abnutzung nicht mehr im Anlagevermögen steht.

Als Selbständiger ziehe ich aus dieser Neuregelung folgende Schlüsse:

  1. Die zukünftige Regelung stellt mich deutlich schlechter als die alte.
  2. Ich werde alle absehbar notwendigen GWG (>150 und <410 €) in’s Jahr 2007 vorziehen.
  3. Ich werde Wirtschaftsgüter bis 1000 € mit einer bisherigen AfA < 5 Jahre (z.b. mein neues Notebook mit 3 Jahren AfA) ebenfalls vorziehen (ist schon im Herbst passiert).
  4. Ich werde Wirtschaftsgüter bis 1000 € mit einer AfA > 5 Jahren (z.B. Büromöbel) ins nächste Jahr verschieben, da ich dann von der kürzeren AfA profitiere.

Da dies hier nur meine persönlichen Überlegungen zur Unternehmensteuerreform 2008 (einen Überblick gibt’s hier) widergibt, sprechen Sie bitte erst mit Ihrem Steuerberater oder Apotheker.

Kommentare

  • Daniel Lahmann

    Danke für die kurze Darstellung. Eine Frage: Werden die unterschiedlichen Güter mit Wert zwischen 150 € und 1.000 € jetzt auf einem gemeinsamen Konto gebucht oder wie bisher?
    Die Antwort wäre für meinen Unterricht hilfreich, danke.

  • Hallo Frau Lahmann,
    die Detaills kenne ich noch nicht, die Ausführungen sind jedoch so zu verstehen, daß die GWGs eines Jahres auf ein Konto gebucht werden und der Gesamtwert über 5 Jahre abgeschrieben wird.
    Vielleicht weiß ein andere Blogleser noch mehr.
    Vielen Dank
    Ihr Harald v. Trotha

  • B. Gut

    Hallo H. Lahmann,

    die gesamten Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150 – 1.000 € werden nun auf ein Konto gebucht. Am Ende des Jahres wird 1/5 des gesamten Betrages, der auf dem Konto steht abgeschrieben.
    Es handelt sich hier um eine Jahres-Abschreibung, es gibt kein p.r.t.
    Das heißt ein Wirtschaftsgut, das am 31.12.2008 gekauft wird, wird im selben Jahr noch mit 20 % abgeschrieben. In der Praxis wird es wohl in den meisten Fällen so sein, dass es für jedes Jahr ein separates Konto gibt.
    Man braucht für diese WG auch kein Anlagenverzeichnis. Der Pool wird linear auf 5 Jahre abgeschrieben, egal ob die Wirtschaftsgüter noch vorhanden sind oder nicht.

    Hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten.

    Grüße
    B. Gut

  • K.Jahns

    Bezogen auf den Kommentar von B.Gut

    Ich kann ein defektes Anlagegut also nicht vorzeitig abschreiben und den Pool mindern ?

  • Hallo, K.Jahns,
    der Pool bleibt über die gesamte Dauer konstant, auch wenn das Wirtschaftsgut verkauft oder vernichtet wird (keine vorzeitige Abschreibung). Interessant ist in diesem Zusammenhang dann die Frage, wie mit einem Verkaufserlös als a.o. Ertrag umgegangen wird.?

    Gruß, Harald v. Trotha

  • Ursula Lamprecht

    Hallo Herr v. Trotha,

    mir ist die Buchung für GWG bis 150 € noch nicht klar:
    Wie bucht man diese GWG bei Anschaffung und am Jahresende?

    Wäre es nicht sinnvoll, sie bei Anschaffung direkt als Aufwand zu buchen (wie die unter 60 €?), oder macht man sich die Mühe, dass man sie bei Anschaffung zunächst ins Vermögen bucht, um sie dann erst am Jahresende abzuschreiben?

    Im ersten Fall wäre ja faktisch die 60 €-Grenze heraufgesetzt (???) und die eigentliche GWG-Grenze (zwar erschwert durch die Pool-Abschreibung) auf 1.000 € erhöht worden, obwohl lt EStG die Wertgrenze sinkt.

    Im zweiten Fall wäre die Frage, ob die 60 €-Grenze dann erhalten bleibt, wenn nicht, wäre das ein Rückschritt in meinen Augen, weil dann zwei Buchungen erforderlich wären.

    Sie merken schon, ich bin ziemlich verwirrt.
    Für eine Anregung wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    Mit freundlichem Gruß

    Ursula Lamprecht

  • kerstin Schneider

    Genau dies würde mich auch interessieren, was war denn bitte die Antwort?
    Muß man 60-150,- EUR Gegenstände erst auf GWG buchen und dann abschreiben, oder kann man diese Gegenstände sofort als Aufwand wegbuchen.
    besten Dank im Voraus.
    Kerstin Schneider

  • Hallo,
    vielen Dank für die Frage, ich werde mal nach einem Experten ausschau halten, der uns diese Details beantworten kann.

    Gruß
    Harald v. Trotha

  • Achtung, es gibt nun eine Ergänzung durch den Steuerberater Bernd Plötner:

    http://www.unternehmercoaches.de/blog/2008/10/02/afa-fur-geringwertige-wirtschaftsguter-teil-2/

    viel Spaß.

  • Saralamp A.

    Sehr geehrter Herr Harald v. Trotha,

    würden Sie mir bestätigen , dass was ich hier geschrieben habe stimmen.

    „Alle GWG mit einem Netto-Anschaffungswert bis 60 EUR sind sofort als Aufwand zubuchen.
    Alle GWG die zwischen 60 und einschließlich 150 EUR liegen, müssen vollständig am ende des Geschäftsjahres abgeschrieben werden.
    Alle GWG die über 150 EUR bis einschließlich 1000 EUR liegen kommen in einem sogenannten „GWG-Pool“ und werden gemeinsam über 5 Jahre abgeschrieben.“

    Danke im Voraus für die Korrektur und eine Bestätigung.

    Mit freundlichen Grüßen aus der Berufskolleg , Düren

  • hallo, Berufskolleg aus Düren,

    ich bin keine Steuerberater oder Buchhalter, insofern kann ich die o.g. Frage nicht wirklich beantworten. Ich kann jedoch bestätigen, daß ich die Angaben genauso verstanden habe!!
    Für eine verbindliche Antwort müssten wir gesondert Herrn Plötner nochmals fragen.

    Viel Erfolg und besten Dank für das Interesse,
    Harald v. Trotha

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