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Rechtsform

Montag, den 19. Januar 2009 von Sonia Flöckemeier
Kategorie: Finanzierung, Führung, Gründung, Organisation, Personal

Vorgründer, Existenzgründer und expandierende Unternehmen stehen vor der Frage: Welche Rechtsform passt am Besten zu meinem Unternehmen?

Die Wahl der geeigneten Rechtsform ist unter anderem abhängig von folgenden Aspekten:
•    Anzahl der an der Gründung beteiligten Personen
•    Höhe des zur Verfügung stehenden Kapitals
•    Risiko
•    Haftung

Denn je höher das finanzielle Risiko, desto wichtiger ist auch eine Haftungsbeschränkung. Die Haftungsbedingungen sind je nach gewählter Rechtsform unterschiedlich.

1)    Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen eignet sich für alle einzelnen Gründer mit überschaubarem Geschäftsmodell sowie geringem Investitionsbedarf und finanziellem Risiko. Die Verwaltungskosten sind niedrig und es ist kein Mindestkapital nötig. Der Unternehmerlohn kann allerdings nicht als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, und der Gründer haftet mit seinem gesamten Vermögen.

2)    GbR
Auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts GbR ist eine einfache Form der Gründung. Ein Gesellschaftsvertrag ist nicht nötig, sondern das mündliche Übereinkommen der Gesellschafter reicht aus. Handelt es sich um mehrere Gründer, ist die GbR, gerade auch für Freiberufler, geeignet; die Beteiligten haften auch hier vollumfänglich.

3) KG
Die Kommanditgesellschaft KG eignet sich besonders für Familienunternehmen. Die Komplementäre führen das Unternehmen, sind Geldgeber und haften persönlich und unbeschränkt. Beteiligt der Gründer später seine Kinder am Unternehmen, fungieren sie als Kommanditisten und haften nur mit den Leistungen, die sie in das Unternehmen eingebracht haben. Außerdem sind sie grundsätzlich von der Unternehmensführung ausgeschlossen.

4)    GmbH
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Kapitalgesellschaft und verlangt ein Mindeststammkapital von 25 TEUR. Die Hälfte davon muss bei Gründung vorhanden sein, der Rest kann dann nachträglich eingezahlt werden. Die Geschäftsführer haften nur mit dem Stammkapital, nicht aber mit dem Privatvermögen. In bestimmten Fällen, z.B. Schulden beim Finanzamt oder bei den Krankenkassen, haften die Geschäftsführer vollumfänglich. Die Gründung einer GmbH ist aufwändig und teuer, da sie notariell beurkundet wird. Der Jahresabschluss muss offen gelegt werden.
Neu ist die Unternehmergesellschaft oder kleine GmbH, die bereits hier im Blog ausführlich dargestellt wurde.

5)    AG
Auch die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft; das Mindestkapital beträgt 50 TEUR. Neue Kapitalgeber können bei dieser Rechtsform unproblematisch ins Boot geholt und an dem Unternehmen beteiligt werden. Der Verwaltungsaufwand ist höher als bei jeder anderen Rechtsform, und die Aktien sind an der Börse frei handelbar.

Natürlich können Sie zunächst als Einzelunternehmer gründen und die Rechtsform später an eventuell neue Bedingungen anpassen.

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