Kontakt

"UnternehmerCoaches
Häfelinger, von Trotha
Partnerschaft Unternehmensberater

Viktoriahof
Kreuzbergstr. 30
Aufgang 3, 1. Stock
10965 Berlin

Tel.: 030 / 29 77 03 93
Fax.: 030 / 29 77 03 94
coaches@unternehmercoaches.de"

Anfang dieses Jahres berichtete ich von einem Kunden, der „überraschend“ auf die Soll Besteuerung zur Umsatzsteuer umgestellt wurde (zur Erinnerung hier). Mein Kunde kam durch diese Änderung der Besteuerungsgrundlage in erhebliche Liquiditätsprobleme, da im Rahmen der Soll-Besteuerung die Umsatzsteuer auf offene Rechnungen bis zum Zahlungseingang vorfinanziert werden muß. Nun hilft die Steuerreform zum Juli dieses Jahres.

IST-Besteuerung beantragen

Mit dieser Steuerreform wurde der Schwellenwert von 250 T€ auf 500 T€ Jahresumsatz heraufgesetzt. Damit können alle Unternehmen, die im Jahre 2008 bzw. im Jahre 2009 unterhalb des Schwellenwertes bleiben, bei ihrem zuständigen Finanzamt die IST Besteuerung beantragen. Die Regelung für die neuen Bundesländer (500 T€), die 2009 auslief, wurde verlängert.

Liquiditätsvorteile

Die Umstellung kann zu erheblichen Liquiditätsvorteilen führen, da nur noch auf die tatsächlich bezahlten Umsätze Umsatzsteuervorauszahlungen geleistet werden müssen. Bereits entrichtete Vorsteuer auf noch offene Forderungen kann zudem verrechnet werden.

Diese Neuregelung ist auf 2 Jahre befristet, beantragen Sie daher bitte formlos bei Ihrem Finanzamt die Umstellung.

Berlin / Brandenburg, den 3. September 2009

Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um kommentieren zu können.

Suchen

Facebook