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Ein Jahr Mini-GmbH: Zeit für ein Fazit

Montag, den 14. Dezember 2009 von Sonia Flöckemeier
Kategorie: Aktuelles, Gründung, Organisation

Älter als ein Jahr ist sie schon, die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – auch Mini-GmbH, kleine GmbH oder 1-Euro-GmbH genannt: Zeit für eine Zwischenbilanz. Wie wird sie angenommen? Was leistet diese Gründungsform?

In mehreren Beiträgen haben wir bereits umfassend über die Mini-GmbH informiert. Zur Erinnerung nur kurz ein paar Stichpunkte: Der Gesetzgeber hat die kleine GmbH als Einstiegsvariante in die normale GmbH konzipiert. Wesentlicher Unterschied ist die Ansparpflicht: das Stammkapital von 25 TEUR muss nicht bei Gründung nachgewiesen werden, sondern wird im Laufe der Jahre durch Rücklage von mindestens 25 % des Jahresüberschusses angespart. Sind dann 25 TEUR erreicht, kann die Umwandlung in eine GmbH erfolgen und der Zusatz haftungsbeschränkt fällt weg.

Genau dieser Zusatz – haftungsbeschränkt – signalisiert nämlich, dass es sich um eine Firma mit geringer Kapitaldecke handelt, was bei Banken und Investoren kritisch gesehen wird. Aus diesem Grund geben Banken auch meist nur dann Kredite an eine Mini- oder „normale“ GmbH, wenn der Gründer im Rahmen einer persönlichen Bürgschaft mithaftet. Dennoch: Mehr als 1500 Neugründungen pro Monat seit dem Start am 1.11.2008 sprechen für den Erfolg der kleinen GmbH. Dass bisher  nur 0,5 % der Gründer einer Mini-GmbH die Hürde genommen und in eine GmbH umfirmiert haben, liegt sicher daran, dass es nicht so einfach ist, innerhalb eines Jahres nach Gründung einen Gewinn von 25 TEUR in Höhe des nötigen Stammkapitals zu erwirtschaften. In einigen Jahren wird der Anteil an umgewandelten UGs (haftungsbeschränkt) sicher größer sein.

Die UG (haftungsbeschränkt) eignet sich für alle, die sich alleine selbständig machen möchten und deren Geschäftsmodell einfach zu beschreiben ist, weil in diesem Fall die Mustergründungsunterlagen ausreichen. Schwieriger ist es bei mehreren Gesellschaftern, weil in dem Mustervertrag der Verkauf von Geschäftsanteilen oder das Ausscheiden eines Gesellschafters nicht geregelt sind. In der Praxis zeigt sich dann auch, dass vor allem Dienstleister mit geringem Kapitalbedarf gründen die Mini-GmbH gründen.

Das Mindestkapital zur Gründung der kleinen GmbH beträgt 1 EUR, aber das reicht natürlich nicht aus. Bereits nach Erhalt der ersten Telefonrechnung wäre die Gesellschaft dann insolvent. In der Praxis kann man eher davon ausgehen, dass 1.000 EUR Stammkapital eingezahlt werden sollten.

Und was kostet die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt)? Im günstigsten Fall verwendet der Gründer die Mustersatzung, so dass inkl. Notargebühren, Auslagen und Eintragung beim Registergericht nur ca. 150 EUR an Kosten anfallen. Und genau das macht die Mini-GmbH so attraktiv: geringe Gründungskosten und keine bürokratischen Hindernisse bei persönlicher Absicherung des Unternehmers.

Berlin, den 14.12.2009

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