Kontakt

"UnternehmerCoaches
Häfelinger, von Trotha
Partnerschaft Unternehmensberater

Viktoriahof
Kreuzbergstr. 30
Aufgang 3, 1. Stock
10965 Berlin

Tel.: 030 / 29 77 03 93
Fax.: 030 / 29 77 03 94
coaches@unternehmercoaches.de"

Portraitfoto

Weiterbildung fördern lassen – mit dem Prämiengutschein aus der Bildungsprämie

Donnerstag, den 21. Oktober 2010 von Michael Häfelinger
Kategorie: Gründung, Personal

Eigentlich ist die Bildungsprämie der Bundesregierung ein Instrument, das sich primär an Menschen richtet, die sich im Rahmen ihrer bestehenden oder angestrebten abhängigen Erwerbstätigkeit weiterbilden wollen. Politisches Ziel ist es, durch die Förderung beruflicher Weiterbildung „die Fachkräftebasis für morgen zu sichern“, so der Text im Internet. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch auch für Kleinst-Unternehmer oder Gründer die Möglichkeit, Weiterbildungsangebote mit bis zu 500 Euro fördern zu lassen. Eine Zielgruppe, für die dieses Angebot besonders interessant ist, sind Berufsrückkehrer/-innen nach Schwangerschaft oder Krankheit.

Die Bildungsprämie aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung besteht aus drei Teilen:

  • Prämiengutschein: 50 % der Kurs- bzw. Prüfungsgebühren bis zu einem maximalen Betrag von 500,00 Euro für Geringverdiener
  • Weiterbildungssparen: Ansparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz („vermögenswirksame Leistungen“) kann vor Ablauf der Sperrfrist (i.d.R. 7 Jahre) für Weiterbildungszwecke verwendet werden, ohne dass damit der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.
  • Weiterbildungsdarlehen: Ein Weiterbildungsdarlehen (analog zu den KfW-Studienkrediten) soll ohne Einkommensbegrenzungen in Anspruch genommen werden können. Eine entsprechende Förderrichtlinie zu dessen Bedingungen steht aber wohl noch aus.

Das Weiterbildungssparen wird im Allgemeinen für Selbstständige nicht interessant sein, weil sie selten über vermögenswirksame Leistungen verfügen. Wer sich dafür interessiert sollte sich auf der entsprechenden Internetseite darüber informieren. Hier von Interesse ist deshalb der Prämiengutschein.

Wer wir gefördert?

Grundsätzlich richtet sich der Prämiengutschein an geringverdienende Erwerbstätige. Dazu gehören Gründer in der Gründungsphase ebenso regelmäßig wie Mütter nach der Schwangerschaft, die eine Selbstständigkeit vorbereiten wollen.  Wie bei der Wohnungsbauprämie  können Erwerbstätige den Gutschein erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 Euro nicht übersteigt (51.200 Euro bei Ehepaaren).

der Bezug zur Erwerbstätigkeit zeigt sich zudem in der Auflistung des geförderten Personenkreises:

  • Angestellte
  • Selbständige
  • mithelfende Familienangehörige
  • Berufsrückkehrer/innen

Nicht gefördert werden Personen,

  • die ALG I oder ALG II erhalten
  • die Anspruch nach dem AFBG (Meister-Bafög) haben
  • keine Arbeitserlaubnis haben
  • Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildene, Studierende oder Rentner/innen und Pensionäre

Dass Arbeitslosengeld Beziehende explizit nicht gefördert werden, finde ich angesichts der politischen Zielsetzung mehr als irritierend.

Was wird gefördert?

Die Bildungsprämie – also alle drei Instrumente – fördert Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt und Kompetenzen erweitern. Das reicht klassisch vom PC-Kurs über Sprachkurse bis hin zu fachspezifischen Fortbildungen, kann aber auch ein Grundlagenkurs für Existenzgründer sein.

Die Förderung ist ein echter Zuschuss und beträgt 50 % der Kurs- bzw. Prüfungsgebühren bis maximal 500,00 €, wenn mindestens die gleiche Summe als vom Teilnehmer selbst getragen wird. Der Prämiengutschein kann einmal pro Kalenderjahr beantragt werden.

Wie ist das Vorgehen?

Um in den Genuss des Beratungsgutscheins zu kommen, ist vorher eine Beratung über die Zielsetzung und Kurswahl erforderlich. Dieses kostenlose Gespräch ist in einer der über die gesamte Republik verteilten Beratungsstellen möglich. Hier werden die individuellen Förderkriterien sowie Inhalte und Zielsetzung dre Weiterbildung geprüft. Sind die Voraussetzungen erfüllt, füllt die Beratungsstelle den Prämiengutschein aus.

Wie wird abgerechnet?

Der Gutschein ist für den Teilnehmer echtes Zahlungsmittel. Der (offiziell anerkannte) Bildungs-Anbieter reicht nach bezahltem Eigenanteil den Gutschein in einem Online-Verfahren ein und bekommt das Geld dann direkt erstattet. Der Aufwand lioegt also dann voll und ganz beim Anbieter.

Weitere Infos

Das Förderprogramm der Bildungsprämie ist bisher bis zum 31.12.2011 befristet.

Weitere Auskünfte rund um das Programm gibt es unter der Beratungsnummer 0800 – 26 23 000.


Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um kommentieren zu können.

Suchen

Facebook