Kontakt

"UnternehmerCoaches
Häfelinger, von Trotha
Partnerschaft Unternehmensberater

Viktoriahof
Kreuzbergstr. 30
Aufgang 3, 1. Stock
10965 Berlin

Tel.: 030 / 29 77 03 93
Fax.: 030 / 29 77 03 94
coaches@unternehmercoaches.de"

Portraitfoto

Neuregelungen bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer

Donnerstag, den 13. Januar 2011 von Michael Häfelinger
Kategorie: Aktuelles, Gründung

Existenzgründer aus Arbeitslosigkeit haben die Möglichkeit, sich bei der Agentur für Arbeit freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Weil die Beiträge jetzt deutlich angehoben werden und deshalb ein Sonderkündigungsrecht für die bestehenden Verträge besteht, will ich mich hier aus ökonomischer Sicht zu den Versicherungsbedingungen äußern. Ähnliche Berechnungen lassen sich auch für andere Versicherungen anstellen.

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung der Agentur für Arbeit

Wer sich für den Fall eines Scheiterns der Selbstständigkeit in der Arbeitslosigkeit absichern möchte, kann auf freiwilliger Basis bei der Agentur für Arbeit eine Arbeitslosenversicherung beantragen. Der Antrag auf die freiwillige Weiterversicherung ist spätestens innerhalb von einem Monat (ggf. in den Neuregelungen 3 Monate, bitte unbedingt selbst informieren) nach Aufnahme der Selbstständigkeit zu stellen. Wichtig: Im Grunde entsteht eine Pflichtversicherung, die erst nach 5 Jahren gekündigt werden kann (bzw. dazu mal aufmerksam die Bedingungen hier lesen). Auch wenn die monatlichen Beträge gering sind, laufen über die Zeit dann doch nennenswerte Beträge auf.

Die versicherten Leistungen

Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich bei Selbstständigen in der Regel nach einem fiktiven Arbeitsentgelt. Die Höhe des monatlichen Arbeitslosengeldes wird in Abhängigkeit von der Qualifikation bestimmt, die für die Tätigkeit erforderlich ist. Für einen Arbeitslosen der Steuerklasse III ohne Kind ergäbe das für das Jahr 2009 folgende Zahlungen:

Q-Gruppe

West Ost

Hoch-/Fachhochschule

1

1.266,00 € 1.131,60 €

Fachschule/Meister

2

1.116,90 € 979,80 €

Abgeschlossener Ausbildungsberuf

3

934,80 € 809,40 €

Keine Ausbildung

4

716,70 € 607,20 €

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld ist abhängig vom Lebensalter und von den aufgelaufenen Versicherungszeiten. In folgender Tabelle sind die Bezugszeiten zusammengestellt:

Bei einer Dauer von insgesamt mindestens ….. Monaten und nach Vollendung des ….. Lebensjahres wird ….. Monate Arbeitslosengeld bezahlt.
12   6
16   8
20   10
24   12
30 50. 15
36 55. 18
48 58. 24

Die Neuregelung der Beiträge

Die Beiträge betrugen bis Ende 2010 in den alten Bundesländern 17,89 Euro und 15,19 Euro in den neuen Bundesländern. Mit Beginn des Jahres 2011 wurden die Beiträge empfindlich angehoben. Ab 1.1.2011 beträgt die Beitragshöhe 38,33 Euro (West) bzw. 33,60 Euro (Ost), also eine Steigerung um 114% (!).

Die ökonomische Betrachtung

Bei der Frage, ob es das wert ist, die Versicherung abzuschließen bzw. aufrecht zu erhalten oder nicht, wäre die ökonomische Kalkulation für mich wie folgt: Die Unterstützung der Arbeitsagentur beläuft sich auf 1.266 Euro mtl. für maximal 12 Monate nach 2 Jahren Beitrag. Wir reden also über eine Absicherung im Schadensfall von 15.192 Euro (Weitere Fördermöglichkeiten mal ausgeschlossen). Rein finanziell müsste man auch noch die alternative Hartz IV-Regel berücksichtigen, was ich im Moment aber mal außen vor lassen möchte.

38,33 Euro Beitrag pro Monat sind 459,96 Euro pro Jahr. In 5 Jahren Mindest-Beitragszeitwären das sicher 5 x 460 = 2.300 Euro. In meinen noch verbleibenden ca. 20 Jahren verbleibender Berufstätigkeit kämen da 9.200 Euro zusammen.

Die entscheidenden Fragen zur Weiterversicherung sind:

  • Würde mich eine Arbeitslosigkeit in den Ruin treiben?
  • Wie hoch schätze ich das Risiko ein, arbeitslos zu werden?

Ersteres ist ein Frage der Liquidität. Bei einem Kapitalvermögen, das den abgesicherten Maximalschaden von 15.000 Euro verkraften würde, spielt das keine Rolle mehr. Im häufigen Fall, dass das Vermögen dafür nicht ausreicht, ist die Versicherung sehr sinnvoll.

Richtig ökonomisch wird es bei der zweiten Frage: Wie hoch ist aus meiner Sicht für mich die Wahrscheinlichkeit  – sagen wir in den nächsten 10 Jahren – arbeitslos zu werden? Nehmen wir einmal 10% an.

Der Erwartungswert für die Auszahlung, das Ergebnis aus möglichen Ereignissen mal Eintrittswahrscheinlichkeit, wäre dann

(10% x 15.000 Euro) + (90% x 0 Euro) = 1.500 Euro.

In 10 Jahren zahlen wir aber 4.600 Euro Beiträge, würden uns also vom Erwartungswert her zum heutigen Zeitpunkt schlechter stellen. Bei einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 30% erhöht sich dieser Erwartungswert auf 4.500 Euro und entspricht dann den Beitragszahlungen.

Zusammenfassend:

  • Wenn ich über genug Kapital verfüge, um auf 15.000 Euro Versicherungsleistung verzichten zu können, und
  • wenn ich mein persönliches Risiko in den nächsten 10 Jahren arbeitslos zu werden, auf unter 30% schätze,

ist es günstiger mich nicht zu versichern.

Sehr ähnlich ist die Rechnung zum Beispiel bei der Frage nach dem Krankentagegeld bei der Krankenversicherung.

Kommentare

  • Vielen Dank für diese aufschlußreiche Berechnung.

    Ich finde es im übrigen auch nicht vorteilhaft, wenn sich die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach 48 Monaten Einzahlung nicht weiter verlängert – oder liege ich da falsch?

    Und was ist, wenn ich nach fünf Jahren nicht weiter einbezahle – bleibt dann mein Anspruch auf die 48 Monate erhalten – dann sollte man zumindest dann kündigen.

    Mit freundlichen Grüssen,

    Fred Grotumn

  • Vielen Dank für diese schöne Zusammenfassung und die zusätzlichen Erläuterungen.

    Es hat mir die Entscheidung erleichtert 🙂

    Herzliche Grüße aus Berlin

Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um kommentieren zu können.

Suchen

Facebook