Kontakt

"UnternehmerCoaches
Häfelinger, von Trotha
Partnerschaft Unternehmensberater

Viktoriahof
Kreuzbergstr. 30
Aufgang 3, 1. Stock
10965 Berlin

Tel.: 030 / 29 77 03 93
Fax.: 030 / 29 77 03 94
coaches@unternehmercoaches.de"

Portraitfoto

Arbeitszimmer: Mittelpunkt der gesamten Betätigung?

Donnerstag, den 17. März 2011 von Harald v. Trotha
Kategorie: Finanzierung, Nützliches

Viele unserer Business Coaching Kunden und wahrscheinlich auch Kollegen habe in den letzen Wochen Post vom Finanzamt erhalten mit der Korrektur der Einkommensteuerbescheide für 2007 -2009 . Ein wichtiger Korrekturpunkt war hoffentlich die rückwirkende Anerkennung  der Kosten des häuslichen Arbeitszimmers.

Der Gesetzgeber hatte 2006 diese Anerkennung versagt, und dabei vorallem Lehrer und home office Arbeitsplätze im Blick. Vergessen hatte er uns Selbständige, Freiberufler oder auch Existenzgründer, die ihrer Arbeit von zu Hause aus nachgehen. Die Anerkennung der  Kosten war nur noch möglich, wenn dieses Arbeitszimmer der einzige und ausschließliche Arbeitsplatz war. Diese sehr strengen Regelung wurde im Mai 2010 durch das Bundesverfassungsgericht gekippt. Wichtig dabei ist nun die Unterscheidung, ob das häusliche Arbeitszimmer

–  der ausschließliche Arbeitsplatz ist d.h.,  daß dies der tatsächliche räumliche Mittelpunkt der Tätigkeit ist. Soweit dies der Fall ist, können die tatsächlichen Kosten des Arbeitszimmers in der EÜR eingesetzt werden. Zur Ermittlung der Kosten siehe hier.

– ergänzt wird, durch andere Arbeitsplätze, z.B. beim Kunden.  Ist dies regelmäßig der Fall, können die Kosten des häuslichen Arbeitszimmers nur bis zu einem Maximalbetrag von 1250 € pro Jahr angesetzt werden.

Da ich selbst regelmäßig meine Kunden besuche und  in meiner Steuererklärung dagfür Fahrtkosten geltend mache, hat mein Finanzamt den Einspruch mit Hinweis darauf  zurück gewiesen. Weitere Hinweise und Differenzierungen sind  hier zu finden.

Im konkreten Fall hilft der Steuerberater oder ein Anruf beim zuständigen Finanzmant weiter.

Berlin / Brandenburg, den 17. März 2011

Kommentare

  • Sehr geehrter Herr v. Trotha,
    Ihr Beitrag „Arbeitszimmer: Mittelpunkt der gesamten Betätigung?“ ist sehr lobenswert und inhaltlich sehr gut aufgearbeitet.

    Da die Rechtslage noch nicht in allen Punkten geklärt ist, ist das Aufteilen der einzelnen Bestandteile des Sachverhaltes und die Wertigkeit Ihrer Arbeit mit geschicktem Hinterfragen, sicherlich zu lösen.

    In meinem Mandantenkreis hatte das Finanzamt einem Installateur sein Arbeitszimmer nur in Höhe von 1.250,00 € unter Hinweis auf das BFH Urteil vom Mai 2010 anerkannt.

    In meiner Einspruchsbegründung habe ich die absurde Frage persönlich an den bearbeitenden Sachberater gestellt, ob er denn einem beauftragten Insallateur gleichzeitig auch ein Arbeitszimmer zur Verfügung gestellt hätte, oder ob er einen Auftraggeber kennt der dies praktiziert ?

    Die entsprechende Antwort war ein Änderungsbescheid der zu Gunsten des besagten Mandantin erging.

    Beste Grüße
    Marion Grunwald

  • Hallo, Frau Grunwald,

    vielen Dank für den Hinweis, leider ist meine Einspruchsfrist schon abgelaufen. Kann ich denn dies nächstes Jahr nochmals versuchen?

    Beste Grüße
    Ihr Harald v. Trotha

  • Hallo Herr v. Trotha,

    schade, im nächsten Jahr warum nicht, Die neue Erkenntnis können Sie berücksichtigen und sicherlich auch anwenden.

    Beste Grüße
    Marion Grunwald

Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um kommentieren zu können.

Suchen

Facebook