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"UnternehmerCoaches
Häfelinger, von Trotha
Partnerschaft Unternehmensberater

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Das schwarz-gelbe Bundeskabinett hat am 25.05.2011 dem Gesetzentwurf zur „Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ zugestimmt, das dramatische Verschlechterungen beim Gründungszuschuss mit sich bringen soll. Laut Frau von der Leyens Arbeits- und Sozialministerium (BMAS) soll das Gesetz noch im Mai in die parlamentarische Beratung gehen, im Oktober beschlossen werden – natürlich ohne Beteiligung des Bundestrates, in dem die Regierungskoalition keine Mehrheit hat – und Anfang November in Kraft treten. Wie sehr dieses Instrument aus dem Hause der „Mutter der Nation“ (FAZ) die Chancen der Gründer, aber  insbesondere Gründerinnen (und hier nochmals verstärkt von Müttern) verschlimmbessert, ist Thema meines Beitrags.

Faktencheck

In der am 25.05.2011 vom veröffentlichten Pressemitteilung des BMAS heißt es zum Gründungszuschuss:

  • „Der Gründungszuschuss wird neu justiert, indem er von einer teilweisen Pflicht- in eine vollständige Ermessensleistung umgewandelt wird. Gefordert werden künftig Gründungsüberzeugung und hohes Engagement gleich zu Beginn der Arbeitslosigkeit, denn eine Gründungsförderung muss künftig früher beantragt werden und entschieden wird aufgrund fachlicher Prognose zur Tragfähigkeit der Gründung sowie aufgrund der persönlichen Eignung für eine selbständige Tätigkeit im Einzelfall.
  • Die Tragfähigkeit von Gründungskonzepten prüfen dabei sachverständige Experten der Verbände und IHKen vor Ort.
  • Die erforderliche Restanspruchdauer auf Arbeitslosengeld wird von 90 auf 150 Tage erhöht.
  • Die erste Förderphase (Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes plus Pauschale in Höhe von 300 Euro) wird von neun auf sechs Monate gekürzt. Die zweite Förderphase (Pauschale in Höhe von 300 Euro) wird von sechs auf neun Monate verlängert. Die mögliche Gesamtförderdauer liegt weiterhin bei 15 Monaten.
  • Änderungen beim Gründungszuschuss führen zu Minderausgaben von 1,03 Milliarden Euro 2012 und 1,33 Milliarden Euro in den Folgejahren (Ausgaben 2010: 1,869 Mrd. Euro).“

Die Begründung

In ebendieser Pressemitteilung begründet das Ministerium die Kürzungen wie folgt: „Die aktive Arbeitsmarktpolitik wird stärker auf ihr eigentliches Ziel ausgerichtet: das schnelle und effiziente Vermitteln von Arbeitsuchenden in den ersten Arbeitsmarkt.“

Als Zitat von Ursula von der Leyen wird angeboten: „Oberstes Kernziel ist und bleibt der weitere Abbau der Arbeitslosigkeit. Wir wollen den Aufschwung nutzen, um Menschen aus der Arbeitslosigkeit verstärkt in richtige Jobs zu bringen. (…) Jeder Tag, den Arbeitsuchende früher auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Stelle finden nutzt der Wirtschaft und spart dem Steuer- und Beitragszahler bares Geld.“

Die Folgen

Der sinkende Anspruch

2010 wurden laut gruendungszuschuss.de 146.538 Existenzgründer mit dem Gründungszuschuss gefördert – mit den oben genannten 1,869 Mrd Euro. Im Durchschnitt sind das je Gründer 12.750 Euro pro Jahr oder 1.060 Euro pro Monat. Wenn wir vereinfachend davon ausgehen, dass alle Gründer die gesamte Förderdauer von 15 Monaten in Anspruch nehmen, ergäbe sich so eine Gesamtfördersumme je Gründer von knapp 16.000 Euro. Legt man die bisherige innere Differenzierung der Zahlungen zu Grunde –  also 9 Monate lang ALG I plus 300 Euro und 6 Monate 300 Euro, m.a.W. 9 Monate ALG I und 15 Monate 300 Euro – so ergibt sich ein durchschnttlicher monatlicher ALG-I-Anspruch von Gründerin Frau Mustermann in Höhe von 1270 Euro. Der ist übrigens deutlich höher als der ausgewiesene Durchschnitt von ca. 750 Euro (Quelle: Bundesagentur für Arbeit 2007).

Wenn nun die Bezugsdauer der Grundförderung in Höhe des Arbeitslosengeld I zzgl. 300 Euro pro Monat von neun Monaten auf sechs Monate gekürzt wird, die Aufbauförderung von 300 Euro pro Monat dafür von sechs auf neun Monate verlängert wird, dann gehen dem Gründer damit Fördermittel in Höhe von drei Monaten Arbeitslosengeld verloren. Frau Mustermann bekommt also ca 3.800 Euro – 24%, also fast ein Viertel – weniger für ihren Mut zur Gründung.

Willkürliche weil budgetbedingte Prüfung

Der angestrebte Spareffekt von 1,03 Mrd (55%) in 2012 bzw. 1,33 Mrd (71%) ab 2013 wird durch die 24% weniger Anspruch bei weitem nicht erreicht. Der Schlüssel zum „Erfolg“ liegt in der Umstellung von Regelleistung auf Ermessensleistung. Um insgesamt 71% bei 24% weniger Auszahlung zu sparen, können nur noch 38% der Anträge genehmigt werden, also etwas mehr als ein Drittel.

Den Verbänden und IHKn kommt also die tolle Aufgabe zu, zwei Drittel der Anträge „rauszuprüfen“ bzw. nach Erreichen einer festgelgten Zahl keine Anträge mehr zu genehmigen. Welche Kriterien angelegt werden ist unklar, aber klar ist, dass auch tragfähige Konzepte auf der Strecke bleiben werden. Hier will sich aber offensichtlich weder das Ministerium  noch die Arbeitsagentur die Finger schmutzig machen.

Erwartetete Zeitverzögerungen durch die Prüfung durch die IHKen und Verbände

Apropos Prüfung durch die IHKn und Verbände: Es bleibt eine offene Frage, wie schnell die Sachverständigen ein Konzept prüfen können. Die IHK Berlin benötigt für Termine zur Begutachtung von KfW-Gründercoaching-Anträgen (bundesweit ca 30.000) schon jetzt 8 Wochen Vorlaufzeit. Ich mag mir nicht ausmalen, wie es bei knapp 150.000  Gründeranträgen bundesweit ausgehen wird, zumal die Prüfung eines Businessplans geringfügig komplexer ist als die eines KfW-Antrags. Erwartete Folge: Die Entscheidung der Sachverständigen über die Förderwürdigkeit wird erst Monate nach der Vorlage des Businessplans vorliegen – und damit meist auch deutlich nach der Gründung. Mit der Aussicht darauf, zu den zwei Dritteln der nicht-Berücksichtigten zu gehören, eine knifflige Situation für die Gründer.

Der vorverlegte Gründungszeitpunkt

Wer den Gründungszuschuss beziehen will, muss zukünftig zum Zeitpunkt der Gründung noch einen ein Restanspruch von 150 Tagen, also fünf Monate haben, statt bisher  90 Tage (drei Monate). Das bedeutet, dass der Gründungstermin sehr nahe an den Beginn des Arbeitslosengeldbezuges heranrückt.

Die Dauer des Bezugs des Arbeitslosengeldes richtet sich nach der Dauer der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in den letzten fünf Jahren und dem Alter. Die verschiedenen Bezugsdauern sind in folgender Tabelle dargestellt.

Dauer des sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses der letzten fünf Jahre in Monaten und nach Vollendung des … Lebensjahres Anspruchsdauer in … Monaten
12 6
16 8
20 10
24 12
30 50. 15
36 55. 18
48 58. 24

Wer also nur ein Jahr sozialversicherungpflichtig gearbeitet hat, hat genau einen Monat statt bisher drei bis zur Gründung. Oder anders herum: Wer unter 50 ist, hat nach dem arbeitslos werden nur noch 7 statt 9 Monate bis zur Gründung. Gründliche Vorbereitung geht anders. Aber wie sagt das BMAS so schön: „Gefordert werden künftig Gründungsüberzeugung und hohes Engagement gleich zu Beginn der Arbeitslosigkeit“.

Konterkarieren der Vorgründungsprogramme der Länder

Dieser Punkt betrifft auch die durch Länderprogramme unterstützte Vorbereitung auf die Gründung. In den Bundesländern wurden verschiedene Vorgründungsprogramme entwickelt, um eine Gründung gründlich vorbereiten zu können. Im Berliner Programm Start: Chance ist z.B. eine  6-monatige  Begleitung der Vorgründung vorgesehen. Ein Arbeitsloser mit einem Jahr Anspruch aud ALG I, der für die Gründung auf den Gründerzuschuss angewiesen ist, hat nunmehr 7 Monate Zeit, sich für das Programm zu bewerben, das Assessment Center zu bestehen und das 6-monatige Coaching zu durchlaufen. Das strapaziert auch die Träger dieser Programme, aber die Länder sollen ja auch nicht mitreden dürfen.

Die Bewertung

Es ist entweder hanebüchener Unsinn – oder mal wieder schwarz-gelbe Klientelpolitik. Denn die Frage ist: Wer profitiert davon?

  1. Staat. Der erste Punkt sind natürlich die Staatsfinanzen. Hier soll Entlastung geschaffen werden, ein grundsätzlich legitimes Unterfangen. Aber man kann Dinge kaputtsparen, die eigentlich höhere Erträge bringen…
  2. Unternehmen. Angesichts des herbeigeschriebenen Fachkräftemangels – wo sind eigentlich die Preiserhöhungen als typischer Marktmechanismus bei Knappheit? – ist der erste Satz der Begründung spannend: „Die aktive Arbeitsmarktpolitik wird stärker auf ihr eigentliches Ziel ausgerichtet: das schnelle und effiziente Vermitteln von Arbeitsuchenden in den ersten Arbeitsmarkt.“ Also: Nicht gründen und eigene Hirngespinste verfolgen sondern schön brav roboten! Und die Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt erhalten – wo kämen wir da hin! (Bitte beachten Sie das Zitat in Frau von der Leyens Pressemitteilung: „Wir wollen den Aufschwung nutzen, um Menschen aus der Arbeitslosigkeit verstärkt in RICHTIGE Jobs zu bringen.“)
  3. Banken. Den Gründern, die so davon überzeugt sind, sich trotz Ablehnung durch die Arbeitsagentur zu gründen, fehlen schlappe 16.000 Euro. So als Überschlagsrechnung: von den 150.000 Gründern bekommen ein Drittel Förderung, ein Drittel gründet ohne, ein Drittel steigt aus. Macht immerhin 50.000 mal 16.000 Euro oder 800 Millionen als Geschäft für die notleidenden Banken.

Diese Reihenfolge ist übrigens nicht die von Frau von der Leyen: „Jeder Tag, den Arbeitsuchende früher auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Stelle finden nutzt (erstens) der Wirtschaft und spart (dann auch) dem Steuer- und Beitragszahler bares Geld.“ Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Und wer verliert?

  • Die Gründer insgesamt. Ein erfolgreiches Instrument, dass vielen Menschen den Mut gab, überhaupt das Risiko Existenzgründung einzugehen, wird drastisch beschnitten. Knapp zu kalkulierende Vorhaben mit unsicherem Ausgang – Kreatives, Soziales – werden weniger eingegangen.
  • Die Gründerinnen im Besonderen. Gründerinnen
    • sind häufiger in den weniger lukrativen sozialen oder künstlerisch-gestalterischen Bereichen unterwegs. Das heißt sie
    • werden seltener Förderung bekommen, wenn die Verdienstmöglichkeiten (sehr wahrscheinlich) als Kriterium der Tragfähigkiet zum Zuge kommen.
    • sind vorsichtiger oder im Fachchinesisch: risikoaverser. Je unsicherer die Situation, desto stärker werden sich Frauen aus dem Gründungswesen zurückziehen.
    • sind oft Mütter. Sie sind durch Erziehung in ihren zeitlichen Möglichkeiten eingeschränkt und haben deshalb eine negative „Sozialprognose“ für eine Gründung
    • Ein Trost bleibt aber für die Frauen, auch wenn das Gesetz Frauen stärker beeinträchtigt: 2011 hat es das Sozialministerium endlich geschafft, die Paragrafen geschlechterneutral zu formulieren.
  • Die Gesellschaft. Durch die großen und kleinen Gründungen modernisiert sich unsere Gesellschaft als Ganzes. Den Gründern und Gründerinnen gerade in der schwierigen Anfangszeit Unterstützung zu versagen, wird diese Modernisierungskraft schwächen.

Normalerweise bemühe ich mich um Überparteilichkeit und eine sachliche Wortwahl. Aber dieses Gesetzesvorhaben und die Begründung der schwarz-gelben Regierung dazu empfinde ich als Hohn und Spott für das Engagement von Gründern und Gründerinnen. Das treibt mir die Zornesröte ins Gesicht, weshalb ich mich in Rage geschrieben habe und mich entschieden gegen die Kürzungen zur Wehr setze. Wenn Sie sich ebenfalls dagegen engagieren wollen, können Sie zum Beispiel unter http://www.gruendungszuschuss.de/?id=15&showblog=3006 ein Anschreiben an die Mitglieder des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales zum Erhalt des Gründerzuschusses unterstützen.

 

 

 

Kommentare

  • Danke, Herr Häfelinger – Sie sprechen mir aus der Seele!

    Ihr Auffassung, dass die Banken davon profitieren werden teile ich allerdings nicht. Ich gehe stark davon aus, dass GründerInnen, die keinen „Stempel“ von der IHK bekommen erst recht bei den Banken vor verschlossenen Türen stehen werden. Insbesondere weil es sich ja um für die Banken unliebsame Kleingründungen handelt.

    Ihrer Beobachtung, dass es hier um Klientelpolitik geht („RICHTIGE Jobs“), teile ich. Ich habe insgesamt den Eindruck, dass bei den ganzen Fördermittelprogrammen und Gründungszuschüssen Klein- / Einzelunternehmer hübsch außen vor gehalten werden. Je größer die erforderliche Fördersumme und je „industrieller“ das Vorhaben, desto größer die Wahrscheinlichkeit einer Förderung – so mein Eindruck.

    Generell bin ich insgesamt mit alle diesen Fördertöpfen nicht zufrieden. Sämtliche Programme sind m. E. viel zu eng definiert, so dass viele Gründer und Jungunternehmer durch das grobe Fördernetz hindurch fallen.

    Desweiteren halte ich die Richtung für völlig falsch: Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr Gründungen. Politisch ist das aber kaum durchsetzbar. Großunternehmen können über diverse Lobby-Organisationen Einfluss nehmen, aber für KMU gibt es derzeit de facto keine Lobby. (Und KMU können Politikern keine lukrativen Aufsichtsratsposten anbieten).

    Mit besten Grüßen aus Aachen
    Ansgar Offermanns

  • Harald v. Trotha

    Ich habe die genannte Protestmail wie folgt unterschrieben:

    „ich unterstütze dies Forderungen uneingeschränkt!

    Nur Selbstverantwortung und Selbständigkeit halten unsere Gesellschaft zusammen!!“

    Harald v. Trotha

    Gründungsberater aus Berlin

  • Sehr geehrter Herr Haefelinger,

    der Gedanke der Absicht, sprich der zwangsweisen Erhaltung der Arbeitssklaven, ist mir beim ersten Lesen der geplanten Gesetzesänderung auch schon gekommen. Da diese unmögliche Regierung sich ja nicht das erstemal durch reine, ja schon unverschämt dreist-öffentliche Klientelpolitik disqualifiziert hat, liegt dieser Gedanke ja durchaus nahe. Traurig ist nur, dass diese Luftnummer wahrscheinlich trotzdem durchkommt und den Leuten schadet, die eigentlich jede Hilfe gebrauchen könnten. Ihrem Kommentar gibts nichts mehr hinzuzufügen, ich denke, er spricht vielen Leuten aus der Seele. Hoffen wir auf eine bessere Regierung nach der nächsten Wahl, viel schlechter kanns ja nicht mehr werden.

    Grüße aus Berlin

    Thomas Guhr

  • Die Vorgehensweise ist wirklich himmelschreiend. Allerdings ist die Reaktion der Öffentlichkeit, zum Beispiel auf facebook, auch wieder sehr mager. Was kann man also tun, um die Leute vorher auf zu rütteln, bevor das Gesetz beschlossen wird?

  • Liebe „Kommentatoren“,

    vielen Dank für die Unterstützung.

    Was die Banken angeht: Ihre Einschätzung, Herr Offermanns, ist wahrscheinlich richtig – und das ist noch schlimmer. Wenn die Banken den Gründern nach Ablehnung oder im schwebenden Verfahren ein Kreditgeschäft gar nicht anbieten, kann sich der Gründer das erforderliche Geld gar nicht besorgen – und wird dann vielfach nicht gründen können.

    Auf die Frage, was getan werden kann: Die Anregung mit Facebook habe ich aufgenommen und den Verweis auf diesen Beitrag auf unserer Seite http://www.facebook.com/pages/Unternehmercoaches-Berlin/167784169933338 gepostet. Allerdings müsste das noch in eine Aktion umgewandelt werden. Den Brief an den Bundestagsausschuss habe ich im Beitrag bereits erwähnt, es gab zudem bereits am 30.03.2011 eine ePetition an den Bundestag (https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=17456), deren Zeichnungsfrist aber wohl bereits abgelaufen ist. Leider hätte m.E. die Begründung besser formuliert werden können, um die Relevanz des Themas den Volksvertretern besser verständlich zu machen.

    Weitere Vorschläge für Aktionen sind jederzeit gerne willkommen. Ich bindabei.

    Viele Grüße

    Michael Häfelinger

  • Der sehr ausführliche Artikel ist in der Tat ein wenig einseitig gehalten, aus meiner persönlichen Sicht. Natürlich trifft die beschlossene Kürzung Existenzgründer – ohne Frage.
    Allerdings ist die Quote derer die nach drei Jahren noch bestehen sehr gering, was nicht zuletzt an der geringen Nutzung des Gründercoachings Deutschlands besteht – einem eigentlich sehr guten Programm das in Summe nur 7% aller Gründer (Voll und Nebenerwerb, der Nebenerwerb kann es nutzen mit der Prämisse in vier Jahren geplant auf eine Vollexistenz umzusteigen) nutzen.
    Entweder kennen die Gründer dieses Programm schlicht zu wenig oder es besteht nur bei wenigen die Einsicht sich weiter zu entwickeln – was schlussendlich zu einer sehr hohen Abbruchquote (3/4) führt. Nun gibt es zahlreiche Gründe dafür – eine schlechte Vorbereitung und Gründungsplanung gehört auch dazu – daher sollte die Zeit zur Planung verlängert, aber das Ergebnis der Planung auch annerkannt werden – und bei realistischer Betrachtung und einem guten Vorgründungscoaching würde es da auch einen deutlichen Schwund an Gründungen geben. Da aber die Folge der Nichtgründung zu einem Fall in ALG II führt gibt es zahlreiche „Notgründungen vor Hartz IV“.
    Das Frauen benachteiligt sind lasse ich jetzt auch mal nicht stehen. Eine Gründung muss wirtschaftlich tragfähig sein – der Gründungszuschuss und andere Förderungen können einen guten Anschub geben. Eine dauerhafte Subventionierung und damit Belastung aller Steurzahler kann nicht das Ziel sein. Ob man oder Frau bleibt da unerheblich.

    Ich habe nichts gegen eine Änderung beim Gründungszuschuss, wohl gegen ohne Sinn und Verstand durchgeführten Änderungen, wie es der Fall sein wird. Gründungen die gut geplant sind, auch aus dem Angestelltenverhältnis mit einem Tag ALG I Bezug werden weiterhin gefördert werden. Moment war das nicht dieser Mitnahmeeffekt den man vermeiden wollte – na egal, wenn juckts.

    PS: Bewerbe mich bei der Bundesagentur für Arbeit als Fallmanager :-)) Realität ist etwas sehr schönes, vorallem wenn man drin steckt. Schöne Grüsse an das bundespolitische Kompetenzzentrum.

    Gruss Klaus Schaumberger

  • Sehr geehrter Herr Schaumberger,

    vielen Dank für den Diskussionbeitrag, weil ich finde, dass dieses Thema kontrovers diskutiert werden muss, um zu einer kompetenten Lösung zu kommen.
    Es gibt sicherlich einige Gründungen, die, wie Sie schreiben, in erster Linie den Zweck verfolgen, Hartz IV zu vermeiden. Allerdings stellt sich für mich die Frage, wie diese Gründungen dann zu einer positiven Stellungnahme einer fachkundigen Stelle kommen, die schließlich die Tragfähigkeit der Existenz bescheinigt.
    Ich denke, dass hinter vielen Gründungen durchaus ernsthafte verfolgte Vorhaben stecken, viele davon aber die vielfältigen Anforderungen einer Gründung unterschätzen. Ich teile Ihre Einschätzung, dass hierbei die Unterstützung durch Gründungsberater hilfreich ist. Dies gilt sowohl vor der Gründung wie durch die regionalen Förderprogramme als auch für die Nachgründung durch das KfW-Gründercoaching. Die Evaluation des früheren Berliner Programms „Coaching für junge Unternehmen“ der gsub ergab, dass nach drei Jahren noch 70% am Markt waren. Ich habe mir meine persönliche „Erfolgsquote“ angesehen und lande hier bei 74%.
    Eine gründliche Vorbereitung eines Gründungsvorhabens und eine realistische Prüfung tut also Not. Nun bedeutet aber die Verlängerung des Restanspruches ausgerechnet die Verringerung der Zeit für die Vorbereitung, die Verringerung der Laufzeit auch die des „Durchaltevermögens“.
    Wenn korrekterweise die Kosten für den Hartz IV-Bezug (der Ländersache ist) den Kosten für den Gründungszuschuss (Bundesmittel) gegenübergestellt würden, würde deutlich dass der Spareffekt der öffentlichen Haushalte viel geringer ausfallen wird, als die Einsparungen im Bundeshaushalt nahe legen. Der geringe Spareffekt steht meines Erachtens in keinem Verhältnis zum „Chancentod“ der Kürzungen.

    Viele Grüße

    Michael Häfelinger

  • Hr. Pfannkuchen

    Sehr geehrter Herr Häfelinger,

    vielen Dank für den ausführlichen Artikel.
    Neulich folgte ich in der Stadt einem Gespräch:
    „ich habe heute die von der Leyer beim xx-Werksverkauf gesehen“ Und? „am liebsten wäre ich hingegangen und hätte ihr eine geklebt.“
    Die Dame, von der diese Worte stamme, ist angestellt und privat versichert, also von dem Gesetz überhaupt nicht betroffen.
    Ich kann ihre Einstellung verstehen und mir ging es ähnlich.
    Ein Gesetz, daß der Kürzung und weiteren Drangsalierung und Abstempelung weiter Bevölkerungsteile dient „Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt” zu nennen, finde ich verlogen. Wenn man sich mal das Gesetz zur Überwachung des Zugriffs auf IP-ADressen von der gleichen Dame vor ungefähr zwei Jahren anschaut, kann man zum gleichen Schluß kommen. Ich frage mich, wie kann es sein, daß Menschen Gesetze erlassen, die völlig an den Bedürfnissen der Bürger vorbei gehen, und diese auch noch mit Namen benennen dürfen, die das dem Gegenteil ausdrücken von dem, was das GEsetz bewirkt?
    Ich habe den Eindruck, die Lüge hat Hochkonjunktur. Und irgendwas hier in dieser „Zivilisation“ läuft gründlich falsch.
    Wenn dann noch Bundeswehreinsätze gegen die eigene Bevölkerung beschlossen werden, kann man den Eindruck gewinnen, daß ganze hat System. Was tun? Werden die Verantwortlichen von alleine zur Vernunft kommen?

  • Hr. Pfannkuchen

    Sehr geehrter Herr Schaumberger,

    vielen Dank für den abgewogenen Diskussionbeitrag.
    Ich finde es toll, daß Sie das Sie das Gründercoaching Deutschland erwähnen. Ich finde es auch eine sehr tolle Maßnahme, die ich bei meiner geplanten Gründung nutzen werde.
    Sie schreiben, das Gesetz soll Mitnahmeeffekte bekämpfen.

    Wie sinnvoll ist es, zu kämpfen?
    Ich habe mal gelernt: alles was ich bekämpfe, mache ich stark. Dieser Grundsatz ist so unorthodox, daß es schwer fällt ihn im eigenen Leben zu berücksichtigen. Doch ich habe ihn als richtig erlebt.

    Fazit dieser Aussage ist:
    Um die Dunkelheit zu bekämpfen, reicht es, das Licht einzuschalten.
    Ist es wirklich so einfach? Ich finde, es kommt auf einen Versuch an.
    Wenn Dunkelheit mit „das Böse“ und Licht mit „das Gute“ ersetzt wird, wird klar, wohin der Weg führt.

    Und noch etwas:
    Ist es wirklich das Ziel, Mitnahmeeffekte zu bekämpfen? Oder geht es hier nicht vielmehr um Mitnahmeeffekte bestimmter Gruppen? Was ist z.B. mit einem Ackermann, der zu Beginn seiner Deutschen-Bank-Karriere 2 Mio jährlich verdiente, dann, nachdem er 6000 MA entlassen hatte auf 11 Mio kam? Nichts gegen Herrn Ackermann, sein Verhalten finde ich jedoch bedenkenswert. Wenn ich sehe, daß solche Menschen immer noch mehr wollen, dann finde ich, sind das die wirklich Armen dieser Gesellschaft.

    Und noch abschließend: Ich finde Hartz IV als ein Verbrechen, das beendet werden muß. (Licht einschalten)

    mit freundlichen Grüßen

    Pfannkuchen

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