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Gründungszuschuss: Was ändert sich im Herbst 2011?

Montag, den 29. August 2011 von Harald v. Trotha
Kategorie: Förderprogramme, Gründung

Die Bundesregierung hat mit Beschluss vom Sommer diesen Jahres Änderungen bei der Förderung von Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit beschlossen. Die nachfolgenden Änderungen zielen darauf ab, die Kosten der Förderung mehr als zu halbieren, um Einsparungen da zu erzielen, wo sie keinem „Wähler“ direkt weh tun. Was ist nach dem 30.10.2011 zu beachten?

Der Gründungszuschuss an sich, bestehend aus Arbeitslosengeld zzgl.  300 € Pauschale (für die privaten Sozialkosten), bleibt bestehen. Zukünftig handelt es sich um eine Ermessensleistung des Bearbeiters, es besteht kein Rechtsanspruch mehr. Dies bedeutet, dass der Bearbeiter eigenständig über die Person und den Antrag entscheidet und z.B. abwägt, ob evtl. einer abhängigen Beschäftigung  Vorrang zu gewähren ist? Ebenso soll er über die Eignung des „Bewerbers“ entscheiden.

Eine Ablehung des Antrages ist durch den Bearbeiter zu begründen, ein Widerspruch bei der Agentur für Arbeit ist möglich.

Der volle Gründungszuschuss ist zukünftig auf 6 Monate (bisher 9 Monate) begrenzt. Eine Verlängerung des 300 € Pauschale ist zukünftig für 9 Monate (bisher 6 Monate) möglich (!).

Der Antrag auf Gründungszuschuß ist zukünftig spätestens 150 Kalendertage (ca. 5 Monate) vor Ablauf des ALG 1-Anspruchs zu stellen. Zeitgleich muß auch die Gründung erfolgen.

Bis zum 30.10.2011 genehmigte Gründungszuschüsse laufen nach den alten Regeln, auch wenn die 6 monatige Verlängerung nach dem 30.10. beantragt wird.

Wir Unternehmercoaches bedauern die Änderungen und Einsparungen sehr und haben dies auch in diversen Schreiben an die Mandatsträger zum Ausdruck gebracht. Wir halten Selbständigkeit nicht für eine schlechte Alternative zur unselbständigen Arbeit, sondern glauben an deren gesellschaftlichen Wert und die Entfaltung persönlicher Ideen und Werte zu Gunsten unseres Gemeinwohls. Doch in Zeiten knapper werdender Fachkräfte ist die Alternative Selbständigkeit nicht mehr so gerne gesehen.

Berlin / Brandenburg, den 29. August 2011

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