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Der Deutsche Bundestag hat am 23. September 2011 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf des „Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ mit minimalen Änderungen angenommen. Der Bundesrat hat durch sein Veto am 14.10. zumindest wohl verhindert, dass das Gesetz wie geplant am 1.11. in Kraft treten kann.

In Deutschland werden alle Bundesgesetze vom Bundestag beschlossen. Zustimmungsbedürftige Gesetze brauchen auch im Bundesrat eine Mehrheit. Eigentlich ist das geplante „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ aber kein Gesetz, bei dem der Bundesrat zustimmen muss. Insofern dachte Frau von der Leyen, es geräuschlos durchzuschieben.

Der Bundesrat kann aber nach Anrufen des Vermittlungsausschusses gegen das Gesetz Einspruch erheben. Von dieser Möglichkeit hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 14. Oktober 2011 Gebrauch gemacht. Dieses Veto kann durch den Deutschen Bundestag überstimmt werden. Das wiederum ist zu erwarten, wenn das Gesetz wieder auf dem Tisch des Bundestages liegt. Im Moment dürfte es noch beim paritätisch von Bundestag und Bundesrat besetzten Vermittlungsausschuss liegen.

Das Gesetzgebungsverfahren ist erst mit Votum des Vermittlungsausschusses, Wiedervorlage und überstimmendem Beschluss des Bundestages, der Unterschrift des Bundespräsidenten und der Ausfertigung und Verkündung abgeschlossen. Angesichts des kurzen Vorlaufs wird der geplante Termin 01.11.2011 kaum zu halten sein. Das Gesetz ist damit zwar höchstwahrscheinlich nicht gestoppt, aber es kommt später. Wie lange sich die Galgenfrist dadurch verlängert, ist allerdings nicht abzusehen. Aber für diejenigen, die auf den letzten Drücker unterwegs sind, bietet es eine Chance der Entlastung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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