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Unternehmenswertbestimmung (I) – Substanzwert

Dienstag, den 12. Juni 2012 von Michael Häfelinger
Kategorie: Controlling, Finanzierung, Gründung

Im Rahmen der Unternehmensberatung kommt immer wieder ein Thema auf den Tisch, das für Alt- wie Neu-Unternehmer meist ziemlich unbekanntes Terrain ist: den Wert eines Unternehmens zu bestimmen. Klassischerweise ist dies beim Kauf und Verkauf oder der Unternehmensnachfolge ein Thema, in größerem Stil natürlich auch beim Börsengang. Bei kleinen Unternehmen kommt die Unternehmenswertbestimmung auch beim Wechsel von Gesellschaftern in Betracht.

Die Verfahren zur Unternehmenswertbestimmung im Überblick

Eine wichtige Bemerkung vorneweg: Bewertungsverfahren sind weder richtig noch falsch, sie dienen nur der Orientierung. Schlussendlich bestimmen Angebot und Nachfrage den Preis, d.h. der Preis ist letztendlich Verhandlungssache.

Für die Ermittlung des Unternehmenswertes gibt es unterschiedliche Methoden, die

  • den Substanzwert (Wert des Anlagevermögens und des Warenbestandes) ansetzen,
  • den Ertragswert (Bewertung des künftigen Gewinns bzw. des eingesetzten Eigenkapitals) schätzen,
  • den Umsatz oder das operative Ergebnis mit Multplikatoren gewichten oder
  • eine Kombination aus den verschiedenen Ansätzen bilden.

Der Substanzwert

Die einfachste Methode zur Errechnung eines Unternehmenspreises ist die Bewertung der Vermögensbestände (Aktiva), die um die Schulden bereinigt werden. Das Anlagevermögen besteht meistens aus Kassenstand, Vermögen, Gebäuden, Maschinen, Einrichtung, technischer Ausstattung, Lagerbestand etc.

Vereinfachend kann gesagt werden:

  Zeitwert des Anlagevermögens
– Schulden
= Substanzwert des Unternehmens.

Die Substanzwertberechnung orientiert sich damit formal zunächst an dem – um die Abschreibungen bereinigte – Anlagevermögen und stellt so etwas wie die Wiederbeschaffungskosten für die Vermögensgegenstände dar. Anders gesagt werden die Kosten angesetzt, die erforderlich wären, um ein Unternehmen gleicher Art zu errichten. Implizit wird damit angenommen, dass dieser Wert auch bei einer Veräußerung des Unternehmens erzielt werden könnte. Dies ist allerdings im Einzelfall kritisch zu prüfen.

Der über das Substanzwertverfahren ermittelte Unternehmenswert bestimmt in der Regel die Untergrenze des Unternehmenswertes (eben weil der Wert ja auch erzielt werden könnte, wenn es „in Einzelteilen“ verkauft würde).

Problematisch ist hierbei zum einen, dass viele Leistungen unberücksichtigt bleiben.  Zum einen werden die Stunden, die in den Aufbau des Unternehmens geflossen sind, nicht berücksichtigt. So werden Werbe-Aufwendungen, die in den Aufbau der Marke geflossen sind, selten als  Vermögenswerte im Unternehmen berücksichtigt. Gerade bei  Dienstleistungsunternehmen spielt das Anlagevermögen meist nur ein untergeordnete Rolle.

Zum anderen bleibt die erlangte Marktposition unberücksichtigt. Es wäre wenig verständlich, dass für zwei Unternehmen, die den gleichen Substanzwert haben, aber abweichende Gewinne erzielen, der gleiche Preis angesetzt würde. Diesen Marktwert soll der Ertragswert berücksichtigen, der in der nächsten Runde besprochen werden soll.

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