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KfW Gründercoaching aus Arbeitslosigkeit (II)

Montag, den 23. September 2013 von Sonia Flöckemeier
Kategorie: Aktuelles, Finanzierung, Förderprogramme, Gründung

Anfang September habe ich davon schon berichtet: Zum 31.12.2013 läuft das KfW Gründercoaching aus Arbeitslosigkeit aus.

Allen Unternehmern, die mit Gründerzuschuss oder aus Hartz IV gegründet haben, können dieses Coaching allerdings noch bis Ende 2013 beantragen und für die Dauer eines Jahres  in Anspruch nehmen.

Der Vorteil: Der Unternehmer bezahlt nur 10 % der Coachingkosten. Maximal 40 Stunden bzw. 5 Tagewerke werden von der KfW gefördert und davon müssen Sie höchstens 400 EUR selbst tragen. Alles andere übernimmt die KfW.

Daher unser Rat an alle, die diese Voraussetzungen erfüllen: Beantragen Sie gemeinsam mit dem Coach Ihres Vertrauens noch bis zum 31.12.2013 das KfW Gründercoaching aus Arbeitslosigkeit. Preiswerter werden Sie in Zukunft kein professionelles Coaching am Markt bekommen können.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.

Berlin, den 23. September 2013

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