Für alle Anträge zum KfW-Gründercoaching gilt seit dem 1. April 2011 ein neues Procedere, das insbesondere die Regionalpartner entlasten soll. Die Änderungen betreffen sowohl die Antragstellung als auch den Abschluss des Coachings – sowohl beim „normalen“ Gründercoaching (GCD) als auch beim Gründercoaching aus Arbeitslosigkeit (GCD-AL). Zum leichteren Ausfüllen habe ich Ihnen einen Musterantrag KfW-Gründercoaching mit meinen Daten erstellt.

Neues Procedere beim KfW-Gründercoaching
Donnerstag, den 7. April 2011 von Michael Häfelinger
Kategorie: Aktuelles, Finanzierung, Förderprogramme