Nach 2- jähriger Übergangszeit wird nun die elektronische Lohnsteuerkarte zum 1. Jan. 2013 verbindlich eingeführt. Im Kern besteht das Projekt aus der zentralen Verwaltung der Lohnsteuermerkmale und deren elektronischen Übernahme in die Lohnbuchhaltung. Wie immer, verspricht sich die Verwaltung für alle Beteiligten große Einsparungen und Vereinfachungen , zunächst aber wohl eher zu eigenen Gunsten. Worauf ist nun zu achten?

Elekt. Lohnsteuerkarte: wichtige Hinweise
Montag, den 3. Dezember 2012 von Harald v. Trotha
Kategorie: Aktuelles, Controlling, Führung, Personal
