Seit Anfang des Jahres ist der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit auf eine Kann-Leistung umgestellt. Zielvorgabe der Sparbemühungen waren 1,03 Mrd. Euro für 2012 und 1,33 Mrd Euro in den Folgejahren gegenüber 1,87 Mio Euro gesamtkosten in 2010. Das entspricht 55% für 2012 und 71% in den Folgejahren. In besonderem Maße ist von den Kürzungen die Weitergewährung des Gründungszuschusses betroffen. Interessant ist dabei die Begründung.
Neues aus der Praxis der Agentur für Arbeit – was die Bewilligung der Weitergewährung des Gründungszuschuss bestimmt
Freitag, den 26. Oktober 2012 von Michael Häfelinger
Kategorie: Finanzierung, Förderprogramme, Gründung