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Häfelinger, von Trotha
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Seit Anfang des Jahres ist der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit auf eine Kann-Leistung umgestellt. Zielvorgabe der Sparbemühungen waren 1,03 Mrd. Euro für 2012 und 1,33 Mrd Euro in den Folgejahren gegenüber 1,87 Mio Euro gesamtkosten in 2010. Das entspricht 55% für 2012 und 71% in den Folgejahren. In besonderem Maße ist von den Kürzungen die Weitergewährung des Gründungszuschusses betroffen. Interessant ist dabei die Begründung.

Die Beobachtung

Zu Beginn des Jahres wurden alle fundierten Anträge meiner Kunden auf Weitergewährung des Gründungszuschusses – also die 300 Euro mtl. Zuschuss zur Sozialversicherung nach nach den neun Monaten Bezug des Gründungszuschusses – bewilligt. Erforderlich war und ist ein Antrag mit der Darstellung der bisherigen Aktivitäten, der erzielten Ergebnisse und ein Ausblick auf die zukünftige Entwicklung. Wenn die Gründung ordentlich verlaufen war und die Zeichen gut standen habe ich meinen Kunden regelmäßig empfohlen, den Antrag zu erarbeiten.

Seit dem Sommer wurden ausnahmslos alle Anträge abgelehnt, ganz egal, ob die Zahlen über oder unter Plan lagen, ob sie knapp oder auskömmlich waren. Weil ich die unterschiedliche Behandlung gleichwertiger Anträge für nicht nachvollziehbar hielt, empfahl ich den Kunden, für die die Zahlung wichtig war, dies in einem Widerspruch gegen die Entscheidung nochmals zu begründen.Die ersten Antworten haben die Kunden erhalten – allesamt Ablehnung.

Die offizielle Begründung und ihre Konsequenzen

Die Begründung auf dem 4-seitigen Standardschreiben war:

„Der Gesetzgeber geht dabei davon aus, dass sich die Existenzgründung nach neun Monaten gefestigt und am Markt bewährt hat, dass der Lebensunterhalt aus der selbstständigen Tätigkeit bestritten werden kann. Um die soziale Absicherung auch danach zu gewährleisten, kann die Agentur für Arbeit den Gründungszuschuss für weitere sechs Monate in Höhe von 300 Euro monatlich leisten“

Zunächst wird nochmal betont, das „kann“ als allererstes nicht „müssen“ heißt. Es folgt ein unverblümtes Budgetargument: Die Agentur für Arbeit müsse „sicherstellen, dass die verfügbaren Ausgabemittel für das laufende Jahr nicht überschritten werden“. Das Interesse der „Versichertengemeinschaft“ sei, „die begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel“ nur auszuzahlen, wenn die Gründung sich trägt.

Merke I: Ist der Topf leer, kann der Antrag so gut sein wie er will – es gibt kein Geld mehr.

Aber selbst wenn noch Mittel vorhanden sind, ist die weitere Argumentation zur Tragfähigkeit spannend: 1.730 Euro muss nach Ansicht der Agentur ein Existenzgründer an Gewinn erwirtschaften. Das seien nach Angaben der Agentur für Arbeit zwei Drittel des durchschnittlichen Bruttoeinkommens, das der Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge zugrunde liegt. Es geht mir aber gar nicht darum, über diese Höhe zu streiten, diese Kriterium könnte ich gelten lassen. Der eigentliche Pferdefuß liegt im Bewertungskriterium: Diese Summe muss der Gründer in den ersten 8 Monaten durchschnittlich erwirtschaftet haben. Also keinesfalls wie oben behauptet über 8 Monate gefestigt und in den Markt eingetreten, was bedeuten würde, 1.730 als monatlichen Gewinn NACH 8 Monaten erreicht zu haben. Diese Höhe ÜBER 8 Monate zu erreichen, bedeutet eigentlich keine Unterstützung nötig gehabt zu haben – also auch nicht die ersten 9 Monate der Förderung. Einen solchen Gründer weitere 6 Monate zu fördern, trifft ganz bestimmt keine Bedürftigen.

Merke II: Eine Unterstützung gibt es nur dann, wenn sicher gestellt ist, dass sie ein reiner Mitnahmeeffekt ist.

Mein Fazit

In meinem Verständnis geht es bei einer Gründungsförderung darum, Gründungen zu ermöglichen, die ohne diese nicht oder nur sehr schwer zu realisieren wären. Sie am Budget zu orientieren und sie auf die Stärksten zu konzentrieren, wird diesem Anspruch und der Sache in keiner Weise gerecht. Aber Frau von der Leyen hat im Gesetzentwurf ja deutlich gemacht, dass sie Existenzgründungen für keinen ernst zu nehmenden Gelderwerb hält und die Menschen lieber „richtig (= auf dem 1. Arbeitsmarkt)“ arbeiten gehen sollten. Wenn sie in ihrem Wahlkreis Hannover-Süd vor lauter Massenmarken einen Kiosk, ein charmantes Café oder eine nette Boutique vermisst, denkt sie vielleicht ja noch um…

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