Existenzgründer aus Arbeitslosigkeit haben die Möglichkeit, sich bei der Agentur für Arbeit freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Weil die Beiträge jetzt deutlich angehoben werden und deshalb ein Sonderkündigungsrecht für die bestehenden Verträge besteht, will ich mich hier aus ökonomischer Sicht zu den Versicherungsbedingungen äußern. Ähnliche Berechnungen lassen sich auch für andere Versicherungen anstellen.

Neuregelungen bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer
Donnerstag, den 13. Januar 2011 von Michael Häfelinger
Kategorie: Aktuelles, Gründung
