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Rechnungsstellung

Montag, den 2. Mai 2011 von Sonia Flöckemeier
Kategorie: Controlling, Gründung, Nützliches

Nun ist es endlich soweit: Als neu gegründeter Unternehmer oder Unternehmerin können Sie Ihre erste Rechnung stellen. Welche Angaben erfodert eigentlich eine ordentliche Rechnung, die vom Finanzamt anerkannt wird?

Die wichtigsten Anforderungen können Sie in § 14 des Umsatzsteuergesetzes  (UStG) nachlesen – oder hier:

  1. Die Rechnung erfordert den vollständigen Namen und Anschrift des Unternehmers (also von Ihnen) und des Leistungsempfängers (Ihres Kunden).
  2. Ihre Steuernummer muss auf der Rechnung vermerkt sein.
  3. Die Rechnung benötigt ein Datum und eine fortlaufende Rechnungsnummer.
  4. Menge und Art der Leistung müssen möglichst genau beschrieben sein.
  5. Gleiches gilt für Zeitpunkt bzw. Zeitraum der Leistung: In jeder Rechnung muss immer der Leistungsmonat erkennbar sein. Sofern sich die Leistung auf einen Zeitraum von mehreren Monaten erstreckt, müssen die Leistungsmonate aufgeführt werden.
  6. Das Entgelt, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen (7 bzw. 19 %).
  7. Der anzuwendende Steuersatz und der Steuerbetrag

Ich hoffe, diese Hinweise helfen Ihnen. Und ich wünsche Ihnen, dass Sie ganz viele Rechnungen an zufriedene Kundinnen und Kunden schreiben können.

Berlin, den 1. Mai 2011

Kommentare

  • Hallo Frau Flöckemeier,

    eines haben Sie noch vergessen: zwar steht selbstverständlich die Bankverbindung auf jeder Rechnung, aber nicht immer ist sie vollständig. Neben Kontonummer und BLZ sollte immer auch der Kontoinhaber angegeben werden. Der ist nämlich für den Kunden nicht immer eindeutig zu bestimmen.

    Firmen, die auch Kunden aus dem Ausland haben, sollten außerdem die SWIFT / BIC und die IBAN Nummern angeben.

    MfG
    Ansgar Offermanns

  • Vielen Dank für die Ergänzungen.
    Herzliche Grüße
    Sonia Flöckemeier

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