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Häfelinger, von Trotha
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Es war mal wieder eine Erfahrung fürs Leben – nicht das erste Mal, aber offenbar die notwendige Auffrischung: Wenn man erst nach dem Geschäft übers Geld spricht, ist Ärger vorprogrammiert. In meinem Geschäftsleben haben sich hierbei Rechtsanwälte besonders negativ hervorgetan, aber auch andere Dienstleister wie Werbeagenturen, Autowerkstätten oder Computerdienste tauchen in de Liste auf. Gut, dass ich als Coach quasi gezwungen bin, vor der ersten Sitzung übers Geld zu reden – sonst würde ich wohl auch ab und an auf einer solchen Liste bei anderen Menschen stehen.

Eine zu kurze Beschreibung

Es war der typische Fall einer lästigen, gar nicht so kleinen Kleinigkeit, die man irgendwie vom Tisch haben wollte. Ich fühlte mich in der Abrechnung mit meiner Krankenversicherung nicht korrekt behandelt und hatte gegenüber der Versicherung einen Betrag von knapp 400 Euro geltend gemacht, den diese mit Verweis auf üblicherweise durchgeführte Berechnungsverfahren verweigerte. Weil mir die Erklärung insgesamt schwach erschien, wollte ich den Sachverhalt von einem Rechtsanwalt geprüft wissen. Folglich wandte ich mich an einen Rechtsanwalt, mit dem ich schon früher zusammengarbeitet hatte, mit der Bitte, mir doch mal kurz seine Einschätzung zu geben, ob er da überhaupt Chancen für einen erfolgreichen Widerspruch sähe.

(K)Eine überschlägige Kalkulation

Typisch für mal eben schnell hingeworfene Aufträge: keine klare Beschreibung dessen, was ich haben will, keine Aussage was ich erwarte und natürlich keine Aussage zum Preis. Dass ich all das nicht formuliert habe, heißt freilich nicht, dass ich keine Erwartungen gehabt hätte.

Ich bin Ökonom. Wie also sah meine überschlägige Kalkulation aus? Ohne die rechtliche Einschätzung hätte ich keine weiteren Schritte unternommen: Kosten null, Ertrag null. Mit rechtlicher Prüfung hätte ich bei positivem Bescheid Schritte eingeleitet: Kosten der Prüfung, potenzieller Ertrag 400 Euro. Die Chancen, dass der Bescheid positiv sein würde, hatte der Rechtsanwalt bereits eher kritisch eingeschätzt, also Eintrittswahrscheinlichkeit sagen wir 25%. Ergibt einen Erwartungswert von  400 x 25% = 100 Euro, den ich  ökonomisch-rational maximal für die Einschätzung bereit gewesen wäre zu bezahlen (wohlgemerkt ohne dabei einen Gewinn zu haben).

Ein (zu) umfassendes Ergebnis

Wie sah das Ergebnis aus: Als erstes bekam ich ein 4-seitiges Gutachten, das sicherlich Arbeit gemacht hat, aber deutlich über meine (nicht formulierte) Idee einer „Einschätzung“ hinaus ging. Ich hatte eher an ein mündlich übermitteltes „Wenn ich mir das so anschaue, dann würde ich … sagen – vorbehaltlich genauerer Prüfung“.  Das Gutachten war bereits die genauere Prüfung, eine juristisch in jeder Hinsicht aussagekräftige Beurteilung, ob der Einwand überhaupt noch möglich ist und wie die Chancen stehen.

Zwei Tage später folgte die „Kostennote“ über gute 300 Euro. Das hat mir nach meiner oben dargestellten Kalkulation dann doch „die Schuhe ausgezogen“. Ich denke, es ist unmittelbar einsichtig, dass ich für eine Einschätzung, ob ich 400 Euro eintreiben soll, keine 300 Euro bezahlen will. Das Maß der Verhältnismäßigkeit ist grob verletzt. Das Gutachten hat sicherlich die Arbeit gekostet, ist aber wegen des geringen Nutzens (s. Erwartungswert) für mich einen solchen Preis nicht wert. Ich hätte bei einem entsprechenden Kostenvoranschlag definitiv nicht gekauft. Bitte beachten: Diese ökonomische Betrachtung ist unabhängig vom Ergebnis der Beurteilung.

Das Pendant der Autowerkstatt

Das Pendant dazu ist das Bespiel der Autowerkstatt. Sie haben z.B. mit Ihrem Auto den Vordermann „geküsst“. Licht und Blinker sind eingedrückt, die Stoßstange ist leicht verbogen und hat ein paar Kratzer abbekommen. Wenn Sie das Auto nun mit dem Auftrag „Unfallschaden beseitigen“ in die Werkstatt geben, bekommen Sie Licht und Blinker, aber auch Stoßstange inkl. Lackierung neu. Der komplette Scheinwerfer – den Sie in jedem Fall ausgetauscht haben wollten – kostet 300 Euro, die Stoßstange inkl. Lackierung 1.200 Euro.

Die ökonomische Frage, die sich unmittelbar stellt: Was ist mein Auto eigentlich noch wert? Wieviel muss ich wegen der Beule in der Stoßstange im Preis nachgeben, wenn ich den Wagen verkaufen will? Wenn die Beule in der Stoßstange 1.200 Euro des Verkaufspreises ausmachen soll, muss der aktuelle Wagenwert schon bei 20.000 Euro liegen. Liegt der Wagenwert darunter, ist die Reparatur ökonomisch nicht sinnvoll.

Das Ende vom Lied

Natürlich habe ich mich geärgert.

Ein typisches Reaktionsmuster des Kunden in einer solchen Situation ist das „Abputzen“: Bezahlen und nie wieder – den Rechtsanwalt, die Werkstatt, die Agentur, die Bank, der Handwerker. Und noch ein bisschen rumerzählen, wie schlecht man behandelt wurde. Diese Reaktion ist häufig, weshalb Negativ“empfehlungen“ auch eine etwa dreimal so hohen Verbreitungsgrad haben wie Positivempfehlungen. Und es kann geradezu zu einem Sport werden, wie das aktuelle „Bankerbashing“ zeigt.

Im für den Anbieter günstigeren Falle gibt es zumindest ein Feedback. Hier wird dann wenigstens getreu dem Motto „Wenn Sie zufrieden sind erzählen Sie es weiter, wenn nicht , erzählen Sie es uns“ eine Möglichkeit der Begründung und ggf. Korrekturgegeben. In jedem Fall ist es ein Beitrag zur zukünftigen Verbesserung.

Im ungünstigsten Fall, wovon der Rechtsanwalt auch schon mehrfach berichtete, wird erstmal nicht bezahlt. Aus der Gemeinschaft wird unvermittels eine Gegnerschaft – immer eine echte lose-lose-Situation.

Die Moral von der Geschicht‘

Was hätte man nun besser machen können? Wie so oft: die frühzeitige Kommunikation über die Leistung und das dazugehörige Geld. Ich hätte sagen müssen, dass ich lediglich eine erste einfache Einschätzung haben will.  Ich hätte klar machen müssen, dass ich dafür maximal 100 Euro berappen will. Er hätte mir sagen müssen, dass ein echtes Gutachten ca. 300 Euro kosten würde. Und dass er für 100 Euro nichts machen kann. Dann hätte er womöglich einen Auftrag verloren, aber den Kunden behalten.  Nun ist es umgekehrt….

Kommentare

  • Das letzte Mal als ich einen Rechtsanwalt über eMail um Rat gefragt habe, hat er nicht mal geantwortet. Ein anderes Mal, bei einem anderen Anwalt, wurde bei der Frage nach den Kosten auch nur herumgedruckst. Er wollte nicht zur Sache kommen, obwohl ich nur eine einfache Auskunft benötigt hätte. Mehr Transparenz bei den Kosten wäre sicher nicht schlecht.

  • und beim letzten Mal in der Autowerkstatt auch mächtig über den Tisch gezogen worden. 2500 Euro für einen Reparaturauftrag der eigentlich nur bis 700 bzw. 1200 Euro mündlich erteilt worden war…. denn das Auto war gerade mal 2500 Euro wert. Und dazu Reparaturen, die nicht abgesprochen und nicht gewünscht waren.

    Und man hat tatsächlich keine Chance, da rauszukommen, denn angeblich wäre man auf die überteuerte Reparatur hingewiesen worden…

    Also immer schriftlich fixieren oder zumindest eine Notiz auf dem Auftrag, was grob vereinbart wurde o.ä.

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