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KfW Gründerkredite

Sonntag, den 16. Oktober 2011 von Sonia Flöckemeier
Kategorie: Aktuelles, Finanzierung, Förderprogramme, Gründung

Letztes Jahr haben sich deutschlandweit 936.000 Frauen und Männer selbständig gemacht. Rund ein Drittel von ihnen haben die Gründung mit Fremdkapital finanziert – zum Beispiel mit einem KfW-Förderdarlehen.

Dieses gibt es in zwei Varianten: „Universell“ und „Startgeld“. Ich werde Ihnen beide kurz vorstellen:

Variante 1 Universell

Der Darlehenshöchstbetrag liegt bei zehn Millionen EUR, mit denen sowohl Investitionen als auch Betriebsmittel in den ersten drei Jahren der Geschäftstätigkeit finanziert werden. Existenzgründung und Unternehmensnachfolgen werden unterstützt, wobei auch ein Wechsel der Rechtsform oder die personelle Erweiterung beispielsweise einer Gemeinschaftspraxis oder -sozietät als Neugründung angesehen werden und förderfähig sind.

Variante 2: Startgeld

Von dem einen Drittel der Existenzgründer, die überhaupt Fremdkapital benötigen, brauchen 80 % maximal 25 TEUR und 20 % mehr als 25 TEUR. Dafür ist das Startgeld mit einem Höchstbetrag von 100 TEUR zugeschnitten, von denen maximal 30 TEUR Betriebsmittel ausmachen können. Der Hausbank wird hierbei eine 80prozentige Haftungsfreistellung durch die KfW zugesichert, was Gründern den Kreditzugang deutlich erleichtert.

Noch eine Besonderheit: Werden die 100 TEUR zunächst nicht ausgeschöpft, kann das Startgeld innerhalb von drei Jahren bei positiver Geschäftsentwicklung für neue Investitionen erneut beantragt werden -bis zu einem kumulierten Betrag von 100 TEUR. Die Zinsen bewegen sich bei 5-6 % effektiv. Weitere Besonderheit: Bei einer Laufzeit von fünf alternativ zehn Jahren können ein bzw. zwei tilgungsfreie Jahre vereinbart werden, was die Liquidität junger Unternehmen merklich entspannt.

Beide Varianten stehen übrigens auch den Existenzgründern zur Verfügung, die bereits einmal erfolglos den  Schritt in die Selbständigkeit gegangen sind.  Sind aus diesem ersten Versuch keine Verbindlichkeiten mehrt vorhanden, kann die KfW die neue Selbständigkeit problemlos fördern.

Weitere Informationen finden Sie unter https://gruenderkredit.kfw.de/.

Berlin, den 17. Oktober 2011

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