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Gründungszuschuss und KfW Gründercoaching

Sonntag, den 22. April 2012 von Sonia Flöckemeier
Kategorie: Aktuelles, Finanzierung, Förderprogramme, Gründung

Nachdem der Gründungszuschuss im Dezember 2011  von einer Muss- zur Kannleistung wurde und sich die Bedingungen für die Bewilligung massiv verändert haben, gab es im Januar 2012 einen Antragsrückgang von mehr als 80 %. Bei drei meiner Kunden wurde der Antrag bereits abgelehnt. Grund: Sie sind auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar.

Für die potenziellen Gründer ist das mehr als schwierig Sie gründen dennoch, weil sie überzeugt sind von ihrer Geschäftsidee und sich nicht mehr vorstellen können, angestellt zu arbeiten. Aber eben ohne die finanzielle Sicherheit, in der neunmonatigen Anlaufphase zumindest die privaten Lebenshaltungskosten nicht selbst erwirtschaften zu müssen.

Die Änderungen beim Gründerzuschuss haben aber noch einen weiteren unangenehmen Nebeneffekt: Voraussetzung für die Beantragung des KfW Gründercoachings aus Arbeitslosigkeit ist die Bewilligung des Gründerzuschusses (Bezugsberechtigte von ALG I) bzw. Einstiegsgeldes (für Bezieher von ALG II). Hier reicht es also nicht aus, arbeitslos zu sein. Der Gründerzuschuss muss gewährt werden. Und da der nicht mehr bewilligt wird, wird es auch in Zukunft das KfW Gründercoaching aus Arbeitslosigkeit nur noch für die geben, die Einstiegsgeld bekommen.

Für diejenigen, bei denen der Gründerzuschuss abgelehnt wurde, bleibt dann nur noch das Gründercoaching Deutschland, das jeder in den ersten fünf Jahren nach der Gründung beantragen kann – allerdings mit einem Eigenanteil von 50 %. Die 90 %ige Förderung des Gründercoachings wird also in der Praxis weitestgehend wegfallen.

Wir finden diese Entwicklung mehr als nur besorgniserregend. Was meinen Sie?

Berlin, den 22.4.2012

Kommentare

  • Die Veränderungen des Gründungszuschuss in dieser Form kann ich ebenfalls nicht nachvollziehen. Das allerdings jeder Gründer aus der Arbeitslosigkeit gründet weil er sich eine Anstellung nicht vorstellen kann ist allerdings ebenfalls Utopie. Die Wahrheit liegt wohl irgendwo in der Mitte.

    Die Förderung von 50% bzw.75% in den Phasingoutzonen und den neuen Bundesländern bleibt bestehen und auch das ist ja nicht gerade wenig.

    Natürlich wird es weniger Beratungen für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit geben – das bedeutet im Umkehrschluss für Berater das diese ihren Nutzen incl. einer Finanzierung besser darstellen muss. (PS es nutzten nur 7% aller Gründer das GCD)

    Die Alternative hat ein Kollegenteam aus dem Rheinland dargestellt – Fokussierung von der ganzheitlichen Gründungsberatung auf Beratung für Einstiegsgeldbezieher.

    Ich persönlich wähle da lieber die Variante 1, glaube aber auch das ich dennoch Beratungen aus der Arbeitslosigkeit erhalten werde.

    Gründern kann ich nur empfehlen sich durch ihren Berater die alternativen Finanzierungsmöglichkeiten aufzeigen zu lassen ohne Gründungszuschuss erfolgreich zu gründen. Und da gibt es ja ein paar Optionen, nicht ganz so schick aber nicht minder effektiv.

    Gruss Klaus Schaumberger

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