Als von der KfW zugelassene Beraterin kann ich bundesweit Unternehmerinnen und Unternehmer in den ersten fünf Jahren nach der Gründung ihres Unternehmens coachen und beraten. Wenn die Gründung aus Arbeitslosigkeit und mit Gründerzuschuss erfolgte bzw. wenn der Gründer vorher Hartz IV bezogen hat, werden von der KfW bis zu einem Jahr nach Gründung sogar 90 % der Coachingkosten übernommen, danach immerhin noch 50 %. Und in den neuen Bundesländern sogar 75 %. Voraussetzung ist allerdings immer, dass die Gründung bereits erfolgt ist.
Eine Besonderheit gibt es in Bayern: dort wird auch das Vorgründungscoaching von der KfW gefördert. Bis zu zehn Beratertage werden in Höhe von 70 % gefördert.
Ich habe das Antragsprocedere mit einem bayerischen Gründer gerade durchlebt und bin angenehm überrascht, wie schnell und unkompliziert das Ganze ist. Der Gründungswillige muss einen kurzen Überblick über das geplante Unternehmen zusammen mit einer Beschreibung der Coachinginhalte einreichen. Von Antrag bis Bewilligung vergingen dann knapp sechs Wochen. Danach mussten wir nur noch einen (Muster-)Vertrag schließen und konnten loslegen. Der Coachingzeitraum beträgt drei Monate, wobei man vier Wochen verlängern kann. Die Kosten des Coachings muss der Gründungswillige verauslagen und bekommt den geförderten Anteil nach Ablauf des Coachings und Einreichung eines Abschlussberichtes, den der Coach verfasst, zurück.
Ein sehr empfehlenswertes Förderinstrument. Schade, dass es das nur in Bayern gibt.
Berlin, den 16.7.2012