Wir alle kenne sie, die Gutschrift! Doch was ist eine Gutschrift und was bedeutet sie, seit dem 1. Juli 2013?? Da hat sich doch still und leise einiges geändert…Wir alle kennen die „Gutschift“ als die Korrektur einer bereits ausgestellten Rechnung. Wenn Sie z.B. Waren online einkaufen und Teile davon zurückgeben, dann erhielten Sie bisher eine Gutschrift zur Rechnung Nr. XX, faktisch als Korrektur dieser Rechnung. Dies ist in Zukunft auch so, muß aber seit 1.7. 2013 explizit als „Korrektur der Rechnung Nr. XY“ benannt werden. Die Korrektur bezieht sich auf eine formal korrekt (!) erstellte Rechnung. Dies ist zukünftig keine Gutschrift mehr!!!!
Die neue, echte „Gutschrift“ ist das einseitige Zahlungsversprechen auf die Leistung eines anderen. Diese Gutschrift verspricht dem Leistungserbringer eine Geldzahlung für dessen erbrachte Leistung. Sie ist an die gleichen formalen Kriterien der Rechnungserstellung gebunden (die Detaills finden Sie hier) , anderenfalls wird sie von Finanzamt z.B. zum Vorsteuerabzug ( !!) nicht anerkannt! Bitte beachten Sie z.B. die Angaben zum Leistungserbringer, zum Zeitpunkt der -erbringung, zur SteuerNr., zur Leistungsbeschreibung uvam.
Mit dieser Neuregelung erfolgt eine Anpassung an europäische Regelungen, da das Instrument der „Gutschrift“ in der neuen Form in anderen Ländern schon viel gebräuchlicher ist. Offen ist dabei übrigens noch die internationale Bezeichnung dafür!
Berlin / Brandenburg, den 30.9.2013