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Welche Eintragung in das Handelsregister?

Montag, den 2. Dezember 2013 von Harald v. Trotha
Kategorie: Aktuelles, Gründung, Rechtliches

Die Eintragung, besser die Anmeldung zur Eintragung einer Gesellschaft  (UG oder GmbH)  in’s Handelsregister war kürzlich wieder einmal Thema im Gründercoaching. Häufig sind die Regeln nicht ganz klar und die Wege zu deren Klärung verschlungen. Hier hilft ein online Check weiter ….

Die Eintagung einer „Firma“ (=Name eines Unternehmens) bedarf vorab einiger wichtiger Schritte, damit diese vom Handelsregister nicht zurück gewiesen wird. Dazu sind gem. IHK Berlin   5 Schritte erforderlich, die die wesentlichen Voraussetzungen klären  (> hier).  Folgende Schritte sollten Sie vollständige durchgeführt haben, bevor sie über ihre Firma entscheiden und den Antrag zur Anmeldung einer  Gesellschaft über ihren Notar stellen.

  1. Schritt: Regeln zur  Fimierung beachten: kunst – oder natürlicher Name; Tätigkeit,
  2. Schritt: Benutzung des Namens in Internet klären,  keine Verwechslungsgefahr mit Name+Tätigkeit+Region
  3. Schritt: Prüfung im Unternehmensregister  >hier
  4. Schritt: Prüfung dt. Patent- und Markenamt auf Schutzrechte >hier
  5. Schritt: Prüfung des Unternehmensgegenstands >hier

In unserem Coaching haben wir uns schließlich entschieden, die einzelnen Schritte konkret zu dokumentieren und bei der Anmeldung dem Notar vorzulegen.  So konnten wir auf Anhieb eine eintragungsfähige Firmierung einreichen, die aber nicht mehr unserer ursprünglichen Idee entsprach, da diese bereits im Markenregister eingetragen war, ohne das dieser Name erkennbar  verwendet wird.

Berlin, Brandenburg am 2. Dezember 2013,  Harald v. Trotha

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