Eine wirklich gute Nachricht: Die Laufzeit des KfW Gründercoaching wurde erneut bis 30. April 2015 verlängert.
Bereits zweimal wurde die Laufzeit verlängert, weil das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie offenbar länger als geplant dafür benötigt, eine Nachfolgelösung zu erarbeiten. Deshalb bleibt das KfW Gründercoaching als Übergangslösung weitere vier Monate bestehen. Der Beratungszeitraum bleibt dabei weiterhin auf sechs Monate beschränkt.
Beantragung leicht gemacht
Voraussetzung für die Beantragung ist:
- Sie sind noch nicht länger als 5 Jahre selbständig tätig
- Das Coaching hat noch nicht begonnen
- Ihr Geschäftssitz ist Deutschland
- Sie erfüllen die KMU-Kriterien (näheres siehe hier). Das bedeutet zusammengefasst, dass Sie bestimmte Schwellenwerte in Bezug auf Umsatz und Anzahl der Mitarbeiter nicht überschreiten dürfen
- Die Existenzgründung muss mittelfristig auf einen Vollerwerb ausgerichtet sein
Dann geht es ganz einfach: Im Internet laden Sie sich das Antragsformular hoch (hier der Link) und füllen es aus. Das unterschriebene Formular geht dann per Post unterschrieben an den bearbeitenden Regionalpartner.. Es folgt die Einladung zu einem persönlichen Gespräch, in dem Sie Ihren Coachingbedarf präzisieren. Sobald die Zusage durch die KfW vorliegt, können Sie mit dem Coaching beginnen.
Finden des richtigen Coaches
Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass Sie sich bereits für einen Coach Ihres Vertrauens entschieden haben. Dafür können Sie in der KfW Beraterbörse gezielt nach Coaches suchen, die in Ihrer Nähe sind, eine Spezialisierung in Ihrem individuellen Beratungsbedarf besitzen und sich in Ihrer Branche gut auskennen.
Sobald feststeht, welches Nachfolgeprogramm ab Mai 2015 angeboten wird, werden Sie es an dieser Stelle lesen. Bitte sprechen Sie mich an, wenn Sie noch weitere Fragen haben. Ich freue mich über Ihren Anruf!