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Gründercoaching Deutschland

Montag, den 15. Dezember 2014 von Sonia Flöckemeier
Kategorie: Aktuelles, Förderprogramme, Gründung

Nachdem das KfW Gründercoaching schon mehrmals verlängert wurde (zuletzt bis zum 30.4.2015), wurde jetzt zum 1.5.2015 das Inkraftttreten einer neuen Richtlinie verkündet. Es wird also weitergehen.

Das neue Gründercoaching Deutschland ab 1.5.2015

Ab 1.5.2015 bis zum Ende der Förderperiode 2020 wird das Gründercoaching Deutschland allen Gründerinnen und Gründern in den ersten zwei (bisher fünf!) Jahren nach der Gründung zur Verfügung stehen. Junge Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung können ab 1.5.2015 ein Beratungsförderungprodukt des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch nehmen. Beide Programme werden derzeit gestaltet und wir werden Sie in unserem Blog stets über die neueste Entwicklung auf dem Laufenden halten.

Regelung bis zum 30.4.2015

Bis 30.4.2015 können wie gehabt Gründerinnen und Gründer bis zu fünf Jahren nach der Gründung das KfW Gründercoaching Deutschland über die Regionalpartner beantragen. Aufgrund der hohen Nachfrage sind allerdings die Mittel weitestgehend ausgeschöpft. Das führt dazu, dass Zusagen in den neuen Bundesländern zunächst ausgesetzt werden.

In Berlin und den alten Bundesländern können Anträge weiterhin gestellt werden. Bis zur Ausschöpfung der vorhandenen Mittel werden diese Anträge bei Erfüllung der Förderkriterien bewilligt.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Kommentare

  • Ich halte es für absolut wichtig und sinnvoll, dass das Gründercoaching verlängert wird. Ich hoffe weiterhin, dass die neue Regelung für alle Gründer eine gute Alternative bietet.

  • Herzlichen Dank,
    wir halten das auch für sehr wichtig, leider geht die öffentliche Unterstützung für das Unternehmertum aber deutlich zurück ;(((
    Vielen Dank
    Harald v. Trotha

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