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Neues zum KfW Gründercoaching Deutschland

Mittwoch, den 6. Mai 2015 von Harald v. Trotha
Kategorie: Förderprogramme

Die KfW hat das Förderprogramm „Gründercoaching Deutschland“ bis Ende 2015 neu geregelt. Danach soll dieses oder ein ähnliches Programm zum BAFA Bundesamt für Wirtschaft und  Ausfuhrkontrolle wechseln. Das neue Coachingprogramm (hier)  unterscheidet sich in wichtigen Punkten von

der Vorgängerförderung, das dürfte auch in Zukunft so bleiben:

  1. bis maximales 2 Jahre nach der Gründung, bisher 5 Jahre
  2. maximal 4000 € Leistung, bisher 6000 € bzw. 4000 €
  3. davon mindestens 50 % gemeinsame Arbeit
  4. neu:  auch social Entrepreneurship, bisher nur gewerblich oder freiberuflich
  5. Förderung auch für nebenberufliche Gründung
  6. Förderhöhe 50/75 % West/Ost
  7. alte GCD Förderungen werden auf den Höchstbetrag angerechnet
  8. keine Förderung der MwSt. ! (bei gemeinnützig oder Kleinunternehmer)
  9. Kein „besondere“ Förderung bei Gründung ALGI/II mehr
  10. Durchführung und Abrechnung max. 6 Monate ab KfW Zusage
  11. Nur noch Erstattung der nachgewiesenen Aufwendungen an den Förderempfänger

Ablauf, weitgehend wie bisher:

  1. KfW online Antrag, hier
  2. Beraterauswahl aus der Beraterbörse (hier)
  3. Vorlage beim Regionalpartner (IHK, HWK, Berlin Amt für Wirtschaftsförderung)
  4. Zusage durch KfW
  5. max. 6 Monate Coaching
  6. spätestens 6 Monate nach Zusage Abrechnung gegenüber KfW mit Zahlungsnachweis und diversen Nachweisen.

Die KfW hat nach eigenen Angaben diese Förderung übernommen, um keine Förderlücke entstehen zu lassen. Es wird aber m.E. insgesamt sichtbar, dass Selbständigkeit einen geringeren Stellenwert genießt, als dies noch in der Not der Finanzkrise 2008 ff der Fall war.

Gerne unterstützen wir sie bereits bei der Antragstellung, sprechen Sie uns unverbindlich und für Sie kostenfrei an.

Berlin, Brandenburg am 5. 06. 2015, Ihr Harald v. Trotha

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