Für alle Anträge zum KfW-Gründercoaching gilt seit dem 1. April 2011 ein neues Procedere, das insbesondere die Regionalpartner entlasten soll. Die Änderungen betreffen sowohl die Antragstellung als auch den Abschluss des Coachings – sowohl beim „normalen“ Gründercoaching (GCD) als auch beim Gründercoaching aus Arbeitslosigkeit (GCD-AL). Zum leichteren Ausfüllen habe ich Ihnen einen Musterantrag KfW-Gründercoaching mit meinen Daten erstellt.

Neues Procedere beim KfW-Gründercoaching
Donnerstag, den 7. April 2011 von Michael Häfelinger
Kategorie: Aktuelles, Finanzierung, Förderprogramme

KfW Gründercoaching Deutschland
Montag, den 18. Oktober 2010 von Sonia Flöckemeier
Kategorie: Aktuelles, Förderprogramme, Gründung, Nützliches
Aus aktuellem Anlass kommt heute von mir ein Nachtrag zum Gründercoaching Deutschland der KfW:
Gründer aus der Arbeitslosigkeit können das zu 90 % geförderte Coaching bis zu einem Jahr nach Gründung beantragen. Alle anderen Gründer bekommen 50 % Förderung und haben nach der Gründung fünf Jahre Zeit für die Beantragung.
Für die Wahrung der Fristen ist allerdings nicht das Antragsdatum ausschlaggebend, sondern das Datum des Bewilligungsbescheides der KfW. Das musste soeben einer meiner Kunden erfahren. Die KfW hat in seinem Fall eine Ausnahme gemacht und ihm 90 % Förderung wegen Gründung aus Arbeitslosigkeit zugestanden. Dennoch: Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie den Zuschuss rechtzeitig beantragen!
Berlin, den 18. Oktober 2010
