Bei vielen Selbständigen reichen die Umsätze in den ersten Jahren nicht aus, um die fixen Kosten zu decken und zusätzlich auch noch davon leben zu können. Sie beantragen Leistungen nach § 16 SGB II (früher Hartz IV genannt). Der Anteil der leistungsberechtigten Selbständigen an allen ALG II-Beziehenden liegt in Berlin bei 16,4 %, in Potsdam bei 16.9 % und in Dresden bei 17,6 %.

Selbständige im Leistungsbezug
Montag, den 19. November 2012 von Sonia Flöckemeier
Kategorie: Finanzierung, Förderprogramme
