§1 des Bundesurlaubsgesetzes sieht vor: „Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.“ Der gesetzliche Mindestanspruch liegt bei vier Wochen, de facto haben die deutschen Arbeitnehmer rund sechs Wochen Urlaub im Jahr. Der Urlaub soll dabei die Arbeitskraft des Beschäftigten wieder herstellen, eine andere belastende Erwerbstätigkeit ist nach dem Gesetz in dieser Zeit verboten. Der Europäische Gerichtshof hat zudem aus gesundheitlichen Gründen untersagt, dass Arbeitnehmer sich den Urlaub auszahlen lassen.
Und die Selbstständigen? Getreu dem Motto „selbstständig = selbst + ständig“ schlagen Unternehmer diese Empfehlung häufig in den Wind – und bezahlen einen hohen Preis dafür.