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§1 des Bundesurlaubsgesetzes sieht vor: „Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.“ Der gesetzliche Mindestanspruch liegt bei vier Wochen, de facto haben die deutschen Arbeitnehmer rund sechs Wochen Urlaub im Jahr. Der Urlaub soll dabei die Arbeitskraft des Beschäftigten wieder herstellen, eine andere belastende Erwerbstätigkeit ist nach dem Gesetz in dieser Zeit verboten. Der Europäische Gerichtshof hat zudem aus gesundheitlichen Gründen untersagt, dass Arbeitnehmer sich den Urlaub auszahlen lassen.

Und die Selbstständigen? Getreu dem Motto „selbstständig = selbst + ständig“ schlagen Unternehmer diese Empfehlung häufig in den Wind – und bezahlen einen hohen Preis dafür.

Selbstständigkeit ist Stress – im positiven wie im negativen Sinne. Die operativen wie strategischen Herausforderungen verlangen dem Unternehmer Tag für Tag Anpassungsleistungen an diese Reize, die so genannten „Stressoren“, ab.

Stress ist nicht per se negativ. Solange die Herausforderungen als bewältigbar erachtet werden, wirkt der Stress anregend, die Leistungsfähigkeit wird gesteigert. In den Gesundheitswissenschaften spricht man nach einem Konzept von Hans Selyes von Eustress, der auch über längere Zeit sich positiv auf Physis und Psyche auswirkt.

Werden die Stressoren als überfordernd und bedrohlich wahrgenommen, kippt der Effekt. Aus dem Eustress wird Dysstress (auch: Disstress). Dystress führt zu einer Abnahme der Leistungsfähigkeit. Bei einer dauerhaften Überlastung kann es bspw. zu einem Burn-out-Syndrom kommen, aber auch Herz-Kreislauf-Krankheiten und psychische Verstimmungen („affektive Störungen„) gelten als typische stressassoziierte Krankheiten.

Nun besteht ein Hauptproblem darin, dass die Grenze zwischen Eustress und Dysstress fließend ist und nicht zuletzt von der (Tages-)Form des Betroffenen abhängt. Jeder Selbstständige kennt das: Wenn die Grundbelastung hoch ist, man private Sorgen hat oder viele Aufträge auf einmal abzuarbeiten sind – dann kommt auch ein spannender Neuauftrag irgendwie ungelegen.

Deshalb:

Tragen Sie für sich Sorge! Entlasten Sie sich! Sorgen Sie dafür, dass sich Ihre Akkus nicht völlig entladen! Kümmern Sie sich um Ihren Energiehaushalt! Gönnen Sie sich Urlaub! (Orientieren Sie sich bei der Planung ruhig an den gesetzlichen bzw. tariflichen Bestimmungen)

Wenn Sie zwei Wochen Abstand zu Ihrem Alltag gewonnen haben, werden Sie spüren, wie viele frische Energie Sie aus den wenigen Tagen ziehen können. Darüber hinaus liefern andere Gedankenwelten neue Impulse, die Sie womöglich direkt für Ihr Unternehmen nutzen können.

Nutzen können Sie die Zeit für Ihre so genannte „Work-Life-Balance“. Denken Sie an sich und Ihre Lieben. Ihre Familie und Ihre Beziehung wird Ihnen den Einsatz mehr als nur einfach entlohnen.

„Und das Geld?“, werden insbesondere die Gründer fragen. Für die Erholung geht es nicht notwendigerweise um einen teuren Urlaub in fernen Ländern. Auch eine Radtour, Wandern, Kanufahren, ein Camping-Urlaub oder das „Einhüten“ einer Wohnung von Freunden in einer anderen Stadt, die ihrerseits in Urlaub sind – alles ist besser als im Büro am Arbeitscomputer zu sitzen.

Und der Arbeitsausfall? Fragen Sie sich bitte ernsthaft, was Sie in den großen Urlaubszeiten im Sommer und um Weihnachten herum an Arbeit akquirieren und erledigen können. Ihre Kunden sind in Urlaub, es fallen keine Entscheidungen. Und wenn es diese Zeiten nicht sind, so gibt es andere, an denen Ihre Dienstleistung auch mal ruhen kann.

Um hier einen für die Zeitplaner blasphemischen Satz loszuwerden (Entschuldige, Sonia 😉 ): Es gibt nur wenige Dinge, die nicht durch zwei Wochen herumliegen nicht noch dringender werden könnten…

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