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SEPA: europäischer Zahlungsverkehr kommt

Montag, den 20. Mai 2013 von Harald v. Trotha
Kategorie: Finanzierung, Führung, Organisation

Immer wieder hören und lesen wir derzeit von SEPA, dem einheitlichen europäischen Zahlungssystem. Eine lesenswerte Broschüre erklärt, was sich hinter SEPA versteckt und worauf wir unbedingt achten müssen. Diese Ausarbeitung finden Sie hier dihk-bdb-publikation-sepa-countdown, eine kurze Erläuterung folgt…

SEPA ist ab 1. Februar 2014 das einheitliche Zahlungsformat in Deutschland und Europa. Die herkömmlichen Überweisungen und Lastschriften wird es dann nicht mehr geben. Das SEPA Verfahren wird bereits parallel angeboten, meistens jedoch noch sehr versteckt. Für den Geschäftsverkehr bringt das neue Verfahren grundlegende Änderungen!!

SEPA Überweisung:

Der europaweit einheitlicher Überweisungsstandard erfordert das einheitliche IBAN Format für Kontonummern (z.B. DE18 7001 0080 0411527800) und die Bankkennung BIC  (z.B. PBNKDEFF700).  Diese werden ab nächstem Jahr zwingend von allen Überweisungsempfängern benötigt. Dazu finden Sie im Netz einen IBAN Umrechner, der Ihre bisherigen Daten in das neue Format  umwandelt (hier). Wer Kundenstammdaten pflegt, sollt baldmöglichst mit der Umstellung beginnen, da schon seit Jahren ein Parallelbetrieb möglich ist. Mit dieser Vereinheitlichung werden EU weit die Überweisungslaufzeiten auf 1 Tag begrenzt.

SEPA Lastschrift:

Das Verfahren unterscheidet zwischen „Basis-Lastschriftmandat“ und „Firmen-Lastschriftmandat“.  Das Erste ist für Privatpersonen/Verbraucher und Unternehmen gedacht und ermöglicht zukünftig die Rückbuchung der Lastschrift innerhalb von 8 Wochen!  Das „Firmen-Lastschriftmandat“ kennt keine Rückgabe mehr, allerdings einen vorherigen Widerspruch bei der eigenen Bank. Bei dieser Lastschrift ist die bevorstehende Abbuchung i.d.R. 14 Tage vorher  zu  avisieren.

Bei unberechtigten Abbuchungen gibt es ein Erstattungsrecht innerhalb von 13 Monaten!  Der Zahlungsempfänger ist zukünftig beweisbelastet für die korrekte Mandatserteilung (i.d.R. Schriftform mit Aufbewahrung!). Unternehmen können frei zwischen Basis- oder Firmen-Lastschriftmandat wählen.

Nach meinem persönlichen Eindruck wird das neue Verfahren etwas aufwändiger und komplexer aber auch deutlich sicherer werden. Die europaweite Standardisierung schafft viel Nutzen und Vorteile.

Berlin / Brandenburg, den 20. Mai 2013

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