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GEZ Abzocke beim PC ?

Donnerstag, den 19. August 2010 von Harald v. Trotha
Kategorie: Controlling, Führung, Gründung, Nützliches

Seit Jan. 2007 gibt es bei der GEZ eine Regelung, wonach neuartige Rundfunkgeräte, sprich PC mit Internetanschluß, die gewerblich genutzt werden, gebührenpflichtig sind. Nun hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden (mehr dazu hier), daß dies nicht für PCs gilt, die im häuslichen Arbeitszimmer betrieben werden.
Dies trifft auch für mich zu, und so habe ich zum 1. Juni mein Gerät mit dem Hinweis auf dieses Urteil abgemeldet.

Die Antwort der GEZ kam prompt: Mit dem Hinweis auf hessisches Landesrecht und der Behauptung, „dass ein Urteil immer einen Einzelfall regelt und nur zwischen den Parteien (Kläger/ Beklagte) Bindung entfaltet“ wurde mir mitgeteilt: „Wir führen Ihr Teilnahmekonto unverändert weiter.“ Der Widerspruch meiner Einzugsermächtigung wurde mir allerdings bestätigt.

Unabhängig von der Rechtlage verwundert mich dies Feststellung doch sehr, bleibe ich m.E. doch selbst Herr über An- oder Abmeldung von Geräten, auch wenn diese zu unrecht wäre. Ich habe daher inzwischen erklärt, meine Abmeldung aufrecht zu erhalten. Da eine inhaltliche Auseinandersetzung über die Anwendung der o.g. Rechtssprechung noch garnicht statt gefunden hat, werde ich als nächstes den Sachverhalt inhaltlich nochmals prüfen und der GEZ eine ausführliche Begründung liefern.Die GEZ hat ihrerseits den Sachverhalt nicht geprüft, so kommt doch bei mir ein ungutes Gefühl hoch.

Über das Ergebnis werde ich hier gerne weiter berichten.

Berlin / Brandenburg, den 19. August 2010

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