Wir haben schon oft darüber berichtet: Das Gründercoaching der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) steht allen Existenzgründern und Start-ups offen und fördert in den ersten fünf Jahren nach der Gründung ein Coaching durch die in der KfW Beraterbörse gelisteten Berater. Die Unternehmercoaches sind natürlich gelistet.
Die Förderung beträgt 50 % (in den neuen Bundesländern und einigen Spezialregionen 75 %) des Beraterhonorars. Das maximal förderfähige Honorar beträgt 800 EUR netto pro Tagewerk, was einem Stundensatz von 100 EUR netto entspricht.
Insgesamt werden höchstens 6.000 EUR Beraterhonorar gefördert, so dass ein Berliner Gründer bis zu 3.000 EUR der Coachingkosten von der KfW erstattet bekommt.
Ein Sonderfall ist das Gründercoaching aus Arbeitslosigkeit: Ist der Bescheid nicht älter als ein Jahr, werden 90 % des Beraterhonorars bis zu einem Maximalbetrag von 4.000 EUR gefördert, so dass 400 EUR beim Gründer verbleiben und bis zu 3.600 EUR von der KfW getragen werden.
Im Gegensatz zu früher, als der Gründer Eigenanteil plus Mehrwertsteuer aus dem Gesamtbetrag im Voraus zu überweisen und nachzuweisen hatte, muss der Gründer aus Arbeitslosigkeit neuerdings lediglich die Zahlung seines Eigenanteils zuzüglich Mehrwertsteuer nachweisen, der restliche Betrag kann an die KfW abgetreten werden und wird nach Abschluss des Coachings direkt an den Berater überwiesen.
Gründer aus Arbeitslosigkeit, die bereits Coachingkosten in Höhe von 4.000 EUR gefördert bekommen haben und noch nicht länger als fünf Jahre selbständig sind, können außerdem weitere 2.000 EUR der neu entstehenden Coachingkosten gefördert bekommen.
Diesen Fall hatte ich neulich: Ein Kunde hat bereits vor zwei Jahren ein Coaching aufgrund der Gründung aus Arbeitslosigkeit gefördert bekommen. Nun sind neue Fragen aufgetaucht, weil er expandieren und ein weiteres Geschäftsfeld zusätzlich integrieren möchte. In diesem Fall können weitere 2.000 EUR (die Differenz zwischen den 4.000 EUR bereits geförderten Kosten und der Maximalsumme von 6.000 EUR) beantragt werden, von denen die KfW in Berlin 50 %, in den neuen Bundesländern 75 % fördert.
Es reicht, unter Bezugnahme auf das Aktenzeichen des bereits früher geförderten Coachings einen neuen Antrag beim Regionalpartner einzureichen.
Viel Erfolg!
Berlin, den 23. August 2010