Das Internet und deren User treiben ja bekanntermaßen seltsame Blüten. So auch jüngst bei einem meiner Kunden aus der Kfz Branche, mit dem ich daraufhin intensiv über folgendes Problem nachgedacht habe: Der preisbewusste und sparsame Kunde kauft erforderliche Ersatzteile über einen beliebigen Internetshop (z.B.ebay) und bringt die erstandene Ware mit in die Werkstatt. Was nun?
Ehrlicherweise muß ich gestehen, dass ich erst durch ein konkretes Problem meines Kunden auf diese grundsätzliche Problematik aufmerksam wurde. Dort hatte ein Kunde zur vereinbarten Reparatur ein Ersatzteil (Wert im Internet ca. 35 €) mitgebracht, das nun aber nicht richtig passte und daher ein Adapterstück aufgetrieben werden musste. Die laufende Arbeit wurde unterbrochen und ein Lehrling war zwei Stunden unterwegs, um dieses Teil für satte 8,50 € zu beschaffen. Kosten für die Beschaffung ca. 50 €, Blockade der Arbeitsbühne und des Arbeitsplatzes mind. weitere 50 €. Hinzu kommen möglicherweise noch Gewährleistung für die Leistung und der Mehraufwand, bis tatsächlich alles passt und läuft.
Kurz und gut: Der Einbau fremder Teile birgt Risiken, die sich in einer üblichen Kalkulation nicht abbilden lassen. Hinzu kommt, dass der Ersatzteilverkauf mit Handelsspanne und Boni übliches Element der Auftragskalkulation ist.
Eine schnelle und weit verbreitete Lösung wäre daher, die Verarbeitung von mitgebrachten Teilen einfach abzulehnen. Von anderen wird dies auch vielfach so gehandhabt. Über die Auswahl und Beschaffung von Teilen entscheidet die Werkstatt, basta.
Diese Lösung erschien meinem Kunden jedoch nicht ganz sachgerecht, da sein Kundenkreis auch Bastler oder Besitzer von Oldtimern umfasst. Und diese kaufen auch mal nur Teile, die sie selbst einbauen, oder verfügen selbst über ein „Ersatzteillager“, das eingesetzt werden soll. So dachten wir also drüber nach: Wie kann der Einsatz fremder Ersatzteile sinnvoll gestaltet werden, ohne die Risiken einseitig zu verteilen? Die Lösung fanden wir in der Gastronomie, wo ein ähnliches Phänomen schon seit langem mit der Bezahlung eines Korkgeldes geregelt wird. Durch die Zahlung eines Pauschalbetrages wird der Ausschank mitgebrachter Getränke ermöglicht.
Nun prangt hinter dem Kassentresen ein deutliches Schild mit dem Hinweis, dass mitgebrachte Teile gerne gegen eine Stückpauschale von XY € eingebaut werden. Diese Teile sind von jeder Gewährleistung ausgenommen, die Werkstatt kann zu jeder Zeit den Einbau ablehnen. So lassen sich die Internetjäger hoffentlich etwas abwehren und der Einsatz fremder Teile beschränkt sich auf die sinnvollen Fälle.