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Homepage und Blog: auf Urheberrechte achten!

Donnerstag, den 17. September 2009 von Harald v. Trotha
Kategorie: Aktuelles, Führung, Gründung, Organisation

Im Rahmen von Gründungsprojekten beschäftigen wir uns regelmäßig mit der „neuen“ Homepage und den Rahmenbedingungen dafür. So auch jüngst wieder, wo die neue Homepage meiner Kundin zunächst nur als ausführliche Visitenkarte dienen wird. Dennoch soll ihre Seite natürlich ansprechen, aktuell und informativ wirken.

Für eine erste Orientierung haben wir uns durchs Internet geklickt und ein sehr empfehlenswerte Seite gefunden: unter „fremde Inhalte auf der eigenen Seite“ gibt es auch für Unkundige eine sehr lesenswerte Erläuterung zum Urheberrecht.

Urheberrechte

Zunächst hat uns ein grundsätzlicher Hinweis wesentlich weiter geholfen: Alles was ich selber mache (Text, Foto, Ton, Film) ist nicht gefährlich. Alles was man schnell und einfach z.B. aus dem Internet kopiert und auf die eigene Seite stellt, ist grundsätzlich gefährlich und in den aller meisten Fällen verboten: und dies gilt auch denn, wenn die Quelle nicht ausdrücklich durch TM, Copyright o.ä. als geschützt gekennzeichnet wurde. Man muss also für alle urheberrechtlich geschützten Werke das Recht haben, sie zu veröffentlichen.

Freie Lizenzen: CC = Creative Commons oder GNU Free Documentation License

Dagegen kann ein Urheber eine kostenfreie Weiterverwendung seiner Schöpfung ausdrücklich gewähren (freie Lizenz). Dann ist die eigene Veröffentlichung im Netz oder auf Drucksachen gestattet und erwünscht. Allerdings können diverse Einschränkungen in den Lizenzen vorgenommen werden, so z.B. kein gewerblicher Gebrauch oder das keine Veränderungen erlaubt sind. Dies ist in den Lizenztexten und bei der Veröffentlichung dringend zu beachten.

Fotos mit freier Lizenz: bei www.flickr.com

Hier findet man 115 Mio! CC Fotos, die in unterschiedlichem Umfang frei genutzt werden dürfen. Wichtig bei der Nutzung ist die Angabe des Rechteinhabers (Fotograph) sowie die Qualität der Lizenz.Vergleichbare Angebote finden Sie auch über die Bildersuche von Google, wenn auf der erweiterten Suche die Filterung nach Lizenz erfolgt.

Videos mit freier Lizenz:

Hier gelten ebenfalls die o.g. Nutzungseinschränkungen mit der Ausnahme, daß in aller Regel Videos nicht direkt auf der eigenen Seite laufen sondern über Links zu Videoplattformen eingebunden werden. Auch hier ist natürlich ggf. auf Nutzungseinschränkungen zu achten!

Musik mit freier Lizenz: jamendo.com/de

Dort finden Sie Musik jeden Stils, die frei genutzt werden kann. Eine breites Spektrum, aber keine Hits oder ähnliches. Die gibt es nicht umsonst!

Vorsicht bei fremden Texte

Natürlich sind auch fremde Texte urheberrechtlich geschützt. Dabei spielt die Tatsache „daß hätte ich auch so schreiben können“ keine Rolle! Die Urheber genieße einen großzügigen Schutz ihrer Werke als „..persönliche, geistige Schöpfung“!. Frei von Urheberrechten sind hingegen Texte die älter als 70 Jahre sind oder solche, die unter freie Lizenz gestellt wurden. Wikipedia als Beispiel kann unter Angabe des Urhebers und des Lizenzumfangs frei verwendet werden. Dies gilt auch für viele Blogs und Texte im Internet.

Zum Abschluß sein nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, daß in vielen Fällen eine juristische Beratung zwingend erforderlich ist! Dies sehe ich ganz besonders für unsere Kunden, deren Existenz wesentlich auf der Präsenz im Internet beruht (Shops, Dienslteistungen u.ä.). Hier sollte man keines Falls auf eigene Faust experimentieren, sonst geht es Ihnen wie einem meiner letzten Kunden, der als Gewerbetreibender gebrauchte Gegenstände bei ebay verkaufen wollte und in einer Auktion versehentlich vergaß auf den Wiederruf  mit Rückgaberecht hinzuweisen. Noch während der laufenden Auktion bekam er eine Abmahnung eines Anwalts über 1.500 € + Kosten. Zu teuer, bei 200 € Umsatz.

Berlin / Brandenburg, den 17. September 2009

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