Kennen Sie das Förderprogramm für Unternehmer „Stelle statt Stütze“?
Der Name sagt es: Im Mittelpunkt steht die Schaffung eines geförderten Arbeitsplatzes für eine bisher vom Jobcenter unterstützte Person.
Was wird gefördert?
In Kooperation mit den Berliner Jobcentern können Sie einen finanziellen Zuschuss beantragen, wenn Sie einen unbefristeten und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz schaffen. Dauer und Höhe der Förderung richten sich nach individuellen Voraussetzungen und Einarbeitungsbedarf des geförderten Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin. Zwischen sechs und zwölf Monaten kann der Förderzeitraum dauern, in dem bis zu 50 % des Arbeitgeber-Bruttolohns übernommen werden können.
Wer wird gefördert?
Der Arbeitsplatz muss für einen Arbeitslosengeld II-Empfänger/-in geschaffen werden. Die Vorlage des Bewilligungsbescheides für ALG II ist Voraussetzung. Nicht gefördert werden Personen, die Arbeitslosengeld I beziehen. Ausnahme: Personen, die Arbeit suchend sind, aber keine Leistungen vom Jobcenter beziehen, weil sie z. B. durch den Ehepartner oder die Eltern finanziell unterstützt werden, können nach einem halben Jahr Arbeitslosigkeit ebenfalls das Programm „Stelle statt Stütze“ in Anspruch nehmen.
Unterstützung durch die gsub
„Stelle statt Stütze – Coaching“ bietet Prozessbegleitung, Beratung und Coaching für Arbeitgeber/-innen und Arbeitnehmer/-innen währen der ersten sechs Monate der Beschäftigung, um ein möglichst langfristige Beschäftigung zu schaffen.
Wer fördert?
„Stelle statt Stütze“ wird durch die Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Weitere Informationen finden Sie hier und bei den Unternehmercoaches. Mehrere meiner Kunden aus dem Kreativbereich haben dieses Programm bereits erfolgreich in Anspruch genommen.
Berlin, den 21. September 2009