Das neue Jahr bringt natürlich wieder einige Änderungen, die für unsere Kunden von Bedeutung sein können. Hier daher nun einige ausgewählte Hinweise.
Kurzarbeitergeld:
die Regelung, daß Kurzarbeitergeld für 24 Monate beantragt werden kann, lief zum Jahresende 2009 aus, für Anträge im Jahre 2010 gelten nun 18 Monate Laufzeit.
Beitragsgemessungsgrenzen:
Bezugsgröße ( frw. Krankenkasse u.ä.) 2.555,- / 2179,- West/Ost
Beitragsbemessungsg. Rente 5.500,- / 4.650,-
Versicherungspflichtgrenze PKV 3.750,-
D&O Versicherung:
Für Vorstandsmitglieder einer AG gelten deutlich erhöhte Haftungsregelungen und Selbstbehalte für Vermögensschäden.
Handelsregister:
Ab 2010 können die veröffentlichungspflichtigen Jahresabschlußunterlagen (GmbH) beim elektronischen Bundesanzeiger nur noch elektronisch eingereicht werden. Hilfe finden sie über die Serviceplattform www.ebundesanzeider.de oder hier.
Künstlersozialabgabe:
Der Abgabesatz für die Künstlersozialversicherung beträgt 2010 3,9 % auf die Honorarleistung.
Steuern:
Bitte informieren Sie sich über wichtige Änderungen bei Ihrem Steuerberater: z.B. Wiedereinführung der Abschreibung für GWG bis 410 €; Umsatzsteuersenkung im Hotelgewerbe; degressive Abschreibung; Änderungen bei Lohn- und Einkommensteuer; Absetzbarkeit von privaten Krankenversicherungsbeiträgen;
EU Dienstleistungsrichtlinie:
Schaffung des „Einheitlichen Ansprechpartners“ zur Verbesserung des EU Dienstleistungsaustausch. In Berlin finden Sie den „Einheitlichen Ansprechpartner“ als Beratungsangebot unter www.ea.berlin.de
Berlin / Brandenburg, 21. Januar 2010