Nachdem ich schon vor zwei Wochen Neues zum Gründercoaching berichtet habe, jetzt noch eine weitere Änderung, die ab 1.9.2010 in Kraft tritt:
Wenn Sie als Angehöriger der freien Berufe das KfW Gründercoaching Deutschland beantragen, müssen Sie eine Gebühr in Höhe von 50 EUR an die IHK Berlin entrichten. Diese wird nach Prüfung der Antragsberechtigung durch die IHK Berlin fällig. Sie erhalten also eine Rechnung von der IHK. Erst nach deren Ausgleich erfolgt die Empfehlung und Weiterleitung des Antrages an die KfW.
Die Bearbeitung der Anträge von Mitgliedern der IHK ist nach wie vor umsonst.
Mehr zur Definition der freien Berufe finden Sie hier.
Berlin, den 6. September 2010
Guten Tag Frau Flockemeier,
habe selbst ein kleinen Artikel zu diesem Thema verfasst. Anschließend kam ich ins Grübeln da ja zum Beispiel in Bayern das Institut für freie Berufe in Nürnberg dafür zuständig ist – natürlich kostenfrei. Also kurz recherchiert und nachgesehen. In Berlin existiert der Verband der freien Berufe – diese führen die Tragfähigkeitsbescheinigung durch, die Antwort zur Frage „Kann ein Freiberufler den Antrag zum Gründercoaching beim Verband der freien Berufe einreichen? – als Regionalstelle“ steht noch aus. Halte Sie gerne auf dem laufenden falls Sie es wünschen.
Gruss Klaus Schaumberger
Guten Tag Herr Schaumberger,
das klingt nach einer guten Lösung, die in Bayern gefunden wurde. Sehr gerne können Sie mich auf dem Laufenden halten; vielen Dank.
Herzliche Grüße
Sonia Flöckemeier