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Schufa-Auskunft regelmäßig überprüfen

Donnerstag, den 30. September 2010 von Harald v. Trotha
Kategorie: Controlling, Finanzierung, Gründung, Nützliches

Mit viel Engagement arbeite ich derzeit an einem Projekt zur familiären Unternehmensnachfolge. Eine wichtige Rolle spielt dabei der krisenbedingte Kapitalbedarf, der den derzeitigen Inhabern aus Altersgründen nicht mehr finanziert wird. Die beiden “ Kinder“ sollen daher im Rahmen eine Kapitalerhöhung die Mehrheit übernehmen. Wichtigstes Instrument zur Bonitätsprüfung ist für die Bank eine aktuelle Schufa-Auskunft.

Diese war in der Vergangenheit ein geradezu geheimes Papier, da keine Auskunftspflicht bestand und man nur gegen Gebühr die Informationen einsehen konnte. Seit April hat sich dies geändert und jeder Verbraucher hat das Recht, die Daten einmal im Jahr zu überprüfen.  Und dies sollte  auch jeder regelmäßig machen, denn die Daten, die dort über mind. 3 Jahre gespeichert werden, sind häufig falsch oder nicht aktuell!  Eine sehr interessante und umfangreiche Untersuchung zum Aussagegehalt und zur Datenanalyse der Schufa finden Sie hier.

Dazu ist zu erwähnen, daß die Vollmacht zur Einholung einer Schufa-Auskunft i.d.R.  für die gesamte Laufzeit der Geschäftsbeziehung gilt. So werden auch nach Abschluß von Kreditverträgen, Finanzierungen oder Telefonverträgen Informationen ausgetauscht. Zudem werden dort auch Informtionen von Dritten gespeichert (z.B. Versandhäuser), die keine Auskunftsvollmacht haben. Die Schufa selbst kann und will die Einträge nicht überprüfen.

Die Schufa-Auskunft erhalten Sie kostenlos und postalisch bei der

SCHUFA Holding AG
POSTFACH 610410

10927 Berlin

dazu brauchen Sie dieses Bestellformular.

Es gibt auch einen dauerhaften online Zugang, der  jedoch mit einmalig 18,50 € kostenpflichtig ist.

Fehlerhafte Einträge und erledigte Probleme können und sollten Sie auf dem Schriftwege korrigieren lassen.

Berlin / Brandenburg, den 29.  September 2010

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