Durch das Internet wird die Welt immer kleiner. Als Unternehmer kann ich meine Software, meine Original-Marmelade, die restaurierten Porzellan-Puppen, oder, oder, oder Milliarden Menschen zum Kauf anbieten. Oder ich kann überall alles kaufen. Dabei taucht insbesondere immer wieder die Frage auf, wie das mit der Umsatzsteuer funktioniert.
Grundsätzlich sind Verkäufe von Unternehmen ins Ausland umsatzsteuerfrei. Aber das Procedere ist von Kunde und Land abhängig.
Bei den Ländern sind
- die Europäische Union und
- die übrige Welt
zu unterscheiden.
Beim Kunden ist zu unterscheiden zwischen
- Endkunden und
- gewerblichen Kunden.
Somit haben wir vier Fälle zu unterscheiden. Der einfachere Block sind die Verkäufe innerhalb der EU, mit denen ich beginnen möchte.
Gewerbliche Käufer innerhalb der Europäischen Union (EU)
Abwicklung über die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr)
Beim Verkauf an gewerbliche Kunden innerhalb der EU spielt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr) eine zentrale Rolle. Beim Im- und Export innerhalb der EU muss keine Umsatzsteuer berechnet werden, wenn der gewerbliche Abnehmer seine USt-IdNr angibt. Wenn die USt-IdNr in der Rechnung vermerkt wurde, reicht es aus, den Nettobetrag der verkauften Ware zu benennen.
Damit vereinnahmt der Verkäufer keine Umsatzsteuer und muss folglich auch bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung und -Erklärung dafür keine Umsatzsteuer angeben. Für den Käufer bedeutet das im Gegenzug, dass er die Ware direkt ohne Mehrwertsteuer bekommt, statt sich wie bei einem Kauf im Inland die verauslagte Mehrwertsteuer als Vorsteuer im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung wieder zu holen („Vorsteuerabzugsverfahren“).
Verkauft der Einkäufer die Ware in seinem Land, wir der dortige Mehrwertsteuersatz fällig, so dass am Ende der dortige Endverbraucher die Umsatzsteuerlast bezahlt („Bestimmungslandprinzip“).
Kauf und Verkauf ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr)
Ohne die entsprechende USt-IdNr wird der Bruttobetrag inklusive der jeweiligen Mehrwertsteuer fällig. Das bedeutet, dass der Einkauf zunächst um diese Prozente teurer wird, weil die im Ausland bezahlte Vorsteuer von den heimischen Finanzämtern (natürlich) nicht erstattet wird. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, sich die im Ausland bezahlte Umsatzsteuer – auch zum Beispiel bei Tankrechnungen – im Zuge einer so genannten „Umsatzsteuervergütung“ wieder zu holen. Einen Überblick gibt dieses PDF des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt); ich empfehle, den Steuerberater zu fragen.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen
In den Genuss der unmittelbaren Steuerbefreiung kommen Sie also nur mit der USt-IdNr. Diese können Sie beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Saarlouis online oder schriftlich beantragen. Das Procedere ist hier beschrieben.
Übrigens: Wenn Sie selbst eine USt-IdNr besitzen, können Sie hier online abfragen, ob eine Ihnen genannte Nummer gültig ist.
Verkäufe an Private innerhalb der Europäischen Union (EU)
Die EU ist für Privatpersonen ein einheitlicher Raum ohne Steuergrenzen. In diesem Sinne liegt also gar kein Export vor, folglich ist eine Steuerbefreiung oder eine Erstattung der Umsatzsteuer wie bei den gewerblichen Kunden nicht möglich. Jeder Einkauf eines Reisenden aus der EU innerhalb der EU wird einmalig und endgültig mit der Umsatzsteuer des Verkäuferlandes belastet. Punkt, aus, Ende.
Geht es dabei nur um Waren? Oder betrifft dies auch Dienstleistungen?