Wie jedes Jahr möchte ich auch für 2011 auf einige wichtige Änderungen für uns Unternehmer hinweisen. Ich beziehe mich dabei hauptsächlich auf eine sehr ausführliche Übersicht der IHK Berlin (hier).
Sozialversicherungsgrößen für 2011 (hier)
Die Beitragsbemessungsgrenze für Kranken- und Pflegeversicherung liegt bundesweit bei 44.550 € Jahresbrutto; für Renten- und Arbeitslosenversicherung für die alten Bundesländer bei 66.000 € ; für die neuen Bundesländer bei 57.600 € Jahresbrutto
Die Versicherungspflichtgrenze für Kranken und Pflegeversicherung liegt bundesweit bei 49.500 € Jahresbrutto;
Beitragssätze für die SV : Arbeitslosenvers. 3,o %; Pflegeversicherung 1,95 %; Rentenversicherung 19,9 % ; Krankenversicherung 15,5 davon 7,3 % der AG;
Geringfügige Beschäftigung (Minijob) bundesweit bei 400,0 € / Monat.
Handelsregistergebührenverordnung: zum Neuen Jahr weden die Eintragungsgebühren in das Handelsregister deutlich erhöht: z.B. GmbH und UG neu 150 €; Einzelkaufmann neu 70 € usw.
Mediation und außergerichtlicher Konfliktbeilegung: soll in 2011 eine gesetzliche Grundlage und Anerkennung erhalten. Auch die Anforderungen an Mediatoren sollen verbindlich geregelt werden.
Volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU: die Beschränkungen fallen (außer Bulgarien/Rumänien) ab 1.Mai 2011
Umsatzsteuerschuldner nach § 13b (hier): der Katalog der Leistungen, bei denen ausnahmsweise der Leistungsempfänger der Umsatzsteuerschuldner wurde erweitert u.a. auf die Lieferung von Industrieschrott, Altmetalle, sonstige Abfallstoffe und auf die Reinigung von Gebäuden und Gebäudeteilen.
Umsatzsteuer-Jahreserklärung: die elektronische Übermittlung ist ab 2011 Pflicht.