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KfW Startgeld

Montag, den 18. April 2011 von Sonia Flöckemeier
Kategorie: Finanzierung, Förderprogramme, Gründung, Nützliches

Einer der wichtigsten und beliebtesten Gründerkredite ist das KfW-Startgeld, das über die Hausbank beantragt wird und bisher bis zu einem Höchstbetrag von 50 TEUR zur Verfügung stand.

Lag der Finanzbedarf bei mehr als 50 TEUR, konnte der Gründer bisher z. B.  auf  Berlin Start, einen Fördermittelkredit der IBB, ausweichen.

Zum 1.4.2011 gibt es eine wichtige Änderung:

Der Höchstbetrag beim Startgeld der KfW  liegt jetzt bei 100 TEUR, mit denen bis zu 100 % Investitionen und/oder Betriebsmittel gefördert werden können.  Die Laufzeit bleibt gleich: Fünf bis zehn Jahre bei einem bis zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. Der Zinssatz ist fest über die gesamte Laufzeit und liegt normalerweise bei unter 6 % effektiv.

Der Antrag kann gestellt werden, sofern das zu fördernde Unternehmen nicht länger als drei Jahre auf dem Markt ist. Liegt der Finanzierungsbedarf bei mehr als 100 TEUR, steht der KfW Gründerkredit Universell bis zu einem Volumen von bis zu 10 Mio. EUR zur Verfügung. Hier finden Sie weitere Einzelheiten zum Startgeld der KfW.

Berlin, 18. April 2011

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