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Kürzungen beim Gründungszuschuss: Tipps für Gründer

Sonntag, den 27. November 2011 von Sonia Flöckemeier
Kategorie: Marketing

Jetzt steht es fest: Die Kürzungen beim Gründungszuschuss kommen. Der Vermittlungsausschuss hat am letzten Dienstag keinen Kompromiss gefunden, so dass es bei den im Oktober vom Bundestag beschlossenen Kürzungen bleiben wird.

Im Einzelnen sind diese:

  • Kürzung des jährlichen Budgets von 1,8 Milliarden auf 470 Millionen EUR
  • Abschaffung des Rechtsanspruchs auf Gründungszuschuss und Umwandlung in eine Kann-Leistung
  • Kürzung der ersten Phase von neun auf sechs Monate (Förderung in Höhe des Arbeitslosengeldes I zuzüglich 300 EUR Zuschuss zur Sozialversicherung)
  • Verlängerung des bei Gründung erforderlichen Restanspruchs auf Arbeitslosengeld I von 90 auf 150 Tage

Jetzt muss das neue Gesetz nur noch vom Bundespräsidenten geprüft und unterschrieben werden, was erfahrungsgemäß wenige Wochen dauert. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes ist also noch im Dezember zu rechnen.

Um sich auch danach noch erfolgreich selbständig zu machen, sollten Sie einige Tipps beachten.

Es ist zu erwarten, dass die Arbeitsagenturen intensiv nach Ablehnungsgründen suchen werden, um das Sparziel erfüllen zu können. Wichtig ist also, dass Sie ihre persönliche Eignung für das Gründungsvorhaben und ihre persönliche Motivation für die Gründungsentscheidung überzeugend darstellen. Dazu gehört natürlich auch, einen überzeugenden Businessplan zu schreiben, aus dem hervorgeht, dass Sie nach einer überschaubaren Zeit von den Einkünften aus der Selbständigkeit existieren können. Es sollten also ab dem ersten Tag der Gründung Umsätze generiert werden; zu optimistisch sollte man jedoch auch nicht planen, da dann aus Sicht der Arbeitsagentur eine Förderung eigentlich gar nicht benötigt würde.

Der Businessplan muss weiterhin durch eine fachkundige Stelle geprüft werden. Diese sollte kein Steuerberater sein, da die Arbeitsagenturen hier Interessenkonflikte vermuten. Ein erfahrener Existenszgründungsberater ist hier sicher die bessere Wahl. Es ist außerdem sinnvoll, sich Beratung und Unterstützung  durch Coaching zu suchen, da erfahrungsgemäß die Chancen für die Bewilligung des Gründungszuschusses oder einer anderen Existenzgründungsfinanzierung dadurch steigen.

Sie sollten außerdem frühzeitig mit der Vorbereitung beginnen, da Sie fünf Monate vor dem Ende des Bezugzeitraums der Arbeitslosengeldes gründen müssen, um den Gründungszuschuss zu erhalten. Bei einer Bezugsdauer von zwölf Monaten bleiben also sieben Monate zur Vorbereitung der Selbständigkeit. Und selbst wenn der Antrag im ersten Anlauf abgelehnt wird: Es bestehen vermutlich ganz gute Aussichten, um über einen Widerspruch die Förderung doch noch zu erhalten. Es könnte nämlich sein, dass zunächst viele Anträge im ersten Anlauf abgelehnt werden in der Hoffnung darauf, dass die Betroffenen keinen Widerspruch einlegen.

Wenn Sie hierzu noch Fragen haben oder Coaching in der Vor- und Nachgründungsphase in Anspruch nehmen wollen, melden Sie sich bitte. Wir unterstützen Sie gerne.

Berlin, den 27. November 2011

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