Nachdem klar ist, dass die Kürzungen kommen werden, warten alle gespannt auf die Unterschrift des Bundespräsidenten: Letzter Schritt, damit die Änderungen beim Gründungszuschuss in Kraft treten.
Zahlreiche Gründer planen, sich Anfang 2012 selbständig zu machen und hoffen, dass die Änderungen erst im Laufe des Januar in Kraft treten. Denn für die Gewährung des Gründungszuschuss zählt nicht das Datum der Antragstellung, sondern das Datum des Beginns der selbständigen Tätigkeit, wie wir auf Nachfrage erfahren haben.
Wir raten dazu, den erforderlichen Antrag auf Gründungszuschuss bereits jetzt zu stellen und zusammen mit einem guten Businessplan bei der Agentur für Arbeit abzugeben. Vielleicht ist der Bundespräsident mit seinen eigenen Problemen so beschäftigt, dass er die Unterschrift erst im nächsten Jahr leistet.
Ich wünsche Ihnen eine schöne Woche und Frohe Weihnachten!
Berlin, den 19. Dezember 2011