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Wichtige Neuregelungen im Insolvenzrecht ESUG

Montag, den 26. März 2012 von Harald v. Trotha
Kategorie: Aktuelles, Rechtliches

Zum 1. März 2012 sind diverse wichtige Neuregelung im Insolvenzrecht in Kraft getreten (BMWI hier).  Erneut stehen die Sanierungsmöglichkeiten im Vordergrund, die Fortführung wird weiter gestärkt.  Dies wird durch folgende wichtige Neuerungen (hier) erreicht:

  1. Mehr Einfluss der Gläubiger:   die Gläubiger können zukünftig bereits im Insolvenzeröffnungsverfahren auf die Auswahl des Insolvenzverwalters Einfluß nehmen; Ab bestimmen Unternehmensgrößen (z.B. > 50 Mitarbeiter) ist die Beteiligung des „vorläufige Gläubigerausschuß“ vorgeschrieben. Der Schuldner kann dazu den Antrag stellen.
  2. Mehr Eigenverwaltung in der Insolvenz: die Sanierung in Eigenverwaltung soll zukündtig von der Ausnahme zur Regel werden, wenn keine Anzeichen zu erkennen sind, daß die Gläubiger dadurch benachteiligt werden. Das Gericht muß zukünftig die Ablehnung der Eigenverwaltung konkret begründen.
  3. neues Schutzschirmverfahren, um Zeit zu gewinnen: 3 Monate lang kann unter einem „Schutzschirm“ vor den Vollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger und unter Begleitung eines Sachwalters an der Erstellung eines Sanierungsplans gearbeitet werden. Ziel ist die frühzeitige Erarbeitung des Insolvenzplans, um die Rettungsoptionen zu verbessern. Es wird zunächst kein Insolvenzverfahren beantragt oder ein Verwalter eingesetzt.
  4. Vereinfachung des Insolvenzplanverfahrens: dies trifft insbesondere die Mitwirkungsrechte/-pflichten der Gesellschafter. Auch diese werden stärker zur Sanierung und Fortführung eingebunden als bisher. Gleichzeitig werden die Rechte von einzelnen Gläubigern, die durch ihre Ablehnung bisher eine Sanierung verhindern konnten, zurück gedrängt. Der Insolvenzplan gewinnt deutlich an Bedeutung.

Fazit: wir begrüßen es sehr, daß das Insolvenzrecht noch mehr auf Rettung denn auf Zerschlagung ausgerichtet wird.  Wir Unternehmercoaches erleben leider immer wieder auch Unternehmenskrisen. Wir stehen auch in dieser schweren Phase mit Rat und Tat zur Verfügung, sprechen Sie uns gerne an!! Erst recht, wenn es noch nicht „zu spät“ ist,  s. Schutzschirmverfahren!

Hier noch ein Veranstaltungshinweis der IHK/ HWK Berlin am 18. April 2012

Berlin / Brandenburg, 26. März 2012

 

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