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Häfelinger, von Trotha
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Das Coaching von Unternehmensgründern ist unbestritten eine wirkungsvolle Methode, um deren Erfolgsaussichten zu verbessern, um die Effizienz eingesetzter Fördermittel zu erhöhen, um neue, möglichst tragfähige Arbeitsplätze zu schaffen und und und.! Nun droht die Coachingförderung für Gründer aus der Arbeitslosigkeit….

gänzlich zu sterben. Durch die jüngsten Arbeitsmarktreformen (z.B. hier) wird der Personenkreis mit 90 %iger Förderhöhe stark eingeschränkt. Für diese Unterstützung ist die inzwischen sehr restriktive Gewährung des Gründerzuschusses zwingende Voraussetzung. Diese Förderung ist also nicht nur an die Gründung aus der Arbeitslosigkeit, sondern zusätzlich an die Gewährung bestimmter Leistungen der Arbeitsagentur gebunden. Werden diese abgelehnt (derzeit ca. 80% der Anträge), gewährt auch die KfW keine Unterstützung. Aber warum, wo die KfW Existenzgründer doch sonst gleich behandelt ??????

Aus diesem Grund wurde an den Petitionsausschuß des deutschen Bundestags eine Petition gerichtet, die die Unterstützung aller Gründer aus der Arbeitslosigkeit mit 90 % Förderhöhe gleich stellt.

Link zur Pedition: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=23681

„Text der Petition

Existenzgründern und Existenzgründerinnen, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet haben sollen im ersten Jahr Ihrer Gründung das KfW Gründercoaching mit einer Förderung zu 90% nutzen können. Die bisherige Zulassungsvoraussetzung, dass hierfür der Erhalt des Gründungszuschusses erforderlich ist, soll wegfallen.

Begründung

Im Dezember 2011 wurde das Förderinstrument „Gründungszuschuss“ für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit nicht nur gekürzt, sondern gleichzeitig auch von einem Rechtsanspruch in eine Ermessensleistung, die die jeweilige Arbeitsagentur entscheidet, umgewandelt.
Somit erhalten deutlich weniger Gründer und Gründerinnen den Gründungszuschuss der dazu dienen soll, die Liquidität in den ersten schwierigen Monaten zu unterstützen.

Doppelt benachteiligt damit auch, dass das KfW Gründercoaching nur mit 50% Förderung in Anspruch genommen werden kann, wenn der Gründer die Ermessensleistung Gründungszuschuss nicht erhält. Um das KfW Gründercoaching mit einem 90% Zuschuss in Anspruch zu nehmen, ist derzeit die Fördervoraussetzung der Erhalt des Gründungszuschusses.

Wenn es also keinen Gründungszuschuss als Unterstützung gibt, muss zusätzlich mehr Geld aufgewendet werden um beim Unternehmensaufbau professionelle Hilfe in Anspruch nehmen zu können. Gründer und Gründerinnen können sich daher gerade in der wichtigen Anfangszeit eine professionelle Beratung als Unterstützung eher seltener leisten.

Daher unsere Forderung an die Bundesregierung: Gründungen aus der Arbeitslosigkeit ohne Gründungszuschuss nicht doppelt zu benachteiligen, und das KfW Gründercoaching mit 90% Zuschuss für alle Gründer und Gründerinnen aus der Arbeitslosigkeit im ersten Jahr der Gründung zu ermöglichen. “

Wir Unternehmercoaches unterstützen diese Initiative und bitten alle Leser um Mitzeichnung der Petition und um Weiterverbreitung dieses Anliegens in Ihren Netzwerken!

Berlin / Brandenburg, den 7. Mai 2012

 

 

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