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Elekt. Lohnsteuerkarte: wichtige Hinweise

Montag, den 3. Dezember 2012 von Harald v. Trotha
Kategorie: Aktuelles, Controlling, Führung, Personal

Nach 2- jähriger Übergangszeit wird nun die elektronische Lohnsteuerkarte zum 1. Jan. 2013 verbindlich eingeführt. Im Kern besteht das Projekt aus der zentralen Verwaltung der Lohnsteuermerkmale und deren elektronischen Übernahme in die Lohnbuchhaltung. Wie immer, verspricht sich die Verwaltung für alle Beteiligten große Einsparungen und Vereinfachungen , zunächst aber wohl eher zu eigenen Gunsten. Worauf ist nun zu achten?

Durch den Wechsel auf die elekt. Lohnsteuerkarte gehen „leider“ einige Lohnsteuermerkmale verlohren! Diese müssen folglich jetzt (!) von jedem Arbeitnehmer für 2013 ff neu beantragt werden!!

=> sämtliche Freibeträge auf der alten Lohnsteuerkarte werden ungültig. Dies betrifft  die Werbungskosten, Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, Freibeträge für Kinder, PKV sowie andere Freibeträge, die bisher auf der Lohnsteuerkarte eingetragen waren.

Wer die Neubeantragung der Freibeträge versäumt, muß im Januar 2013 mit deutlich geringerem Netto rechnen! Die Neubeantragung aller Freibeträge kann per Post erfolgen. Die Antragsformulare gibt es online hier.

Die Umstellung auf die elekt. Lohnsteuerkarte ist natürlich mit einer Vielzahl von Risiken verbunden! Jeder Arbeitnehmer sollten daher die erste Lohnabrechnung 2013 besonders gründlich kontrollieren, damit un(?)vermeidbare Fehler schnell erkannt und korrigiert werden können!

Berlin / Brandenburg, den 3. Dezember 2012

 

 

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