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Abmahnfalle: geändertes Widerrufsrecht

Montag, den 16. Juni 2014 von Harald v. Trotha
Kategorie: Aktuelles, Nützliches, Rechtliches

In einigen Medien wurde ja bereits darauf hingewiesen, daß sich im Rahmen der EU Angleichung das deutsche Widerrufsrecht für Verbraucher nach dem Fernabsatzgesetz zum 13. Juni 2014 geändert hat.  Danach sind umgehend alle Widerrufserklärungen etc. und die dazugehörigen Abläufe anzupasse, sonst droht Abmahnung oder, ….

bei fehlerhaften Angaben und Abläufen, bleibt der Vertrag 12 Monate schwebend unwirksam, d.h. der Vertrag kann jederzeit rückabgewickelt werden! Im Rahmen eines Businesscoachings mit einem meiner Kunden haben wir daher recherchiert und können die Infos der IHK München > hier  als vertiefen Information sehr empfehlen!

Die wichtigen Punkte sind:

  1. Das Widerspruchsrecht innerhalb von 14 Tagen, auch ohne Begründung.
  2. Einheitliche (!) Widerrufsbelehrung  in Textform über Rechte und Rückgabe
  3. widerrufsformular des Verbrauchers auf einheitlichem Formular (!)  zwingend
  4. Eine „Rückgaberecht“ gibt es zukünftig nicht mehr!
  5. Die Kosten der Rücksendung trägt zukünftig der Verbraucher
  6. Keinen Kosten mehr für besondere Zahlungsabwicklung (Kreditkarten o.ä.)

Eine Reihe weiterer Hinweise und Vorlagen finden Sie auf der genannten Seite der IHK München!
Auch bei individuell erstellten Leistungen (z.B. Drucksachen) ist die Widerrufsbelehrung wichtig, auch wenn es für solche Leistungen wieder ausgeschlossen wird. Bitte sprechen Sie mich an, wenn Sie Unterstützung wünschen.

Berlin / Brandenburg, den 16. Juni 2014

 

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