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Kostenstellenrechnung

Montag, den 12. Mai 2008 von Sonia Flöckemeier
Kategorie: Controlling, Finanzierung, Gründung, Organisation

In vielen Unternehmen ist die Kostenstellenrechnung ein sinnvolles Tool, um Leistungsbeziehungen darzustellen und Wirtschaftlichkeit zu kontrollieren.

Gerade in Unternehmen mit mehreren Filialen wie der in meinem letzten Beitrag über Deckungsbeitragsrechnung vorgestellten Coffee Shop-Kette muss die Kostenstellenrechnung implementiert werden, um sinnvolle Aussagen über den Beitrag jeder einzelnen Filiale zum Unternehmenserfolg treffen zu können.

Was genau verbirgt sich denn hinter der Kostenstellenrechnung?

Die Aufgaben der Kostenstellenrechnung sind:

  • Verteilung aller Gemeinkosten nach dem Verursachungsprinzip auf die Kostenstellen, in der sie anfallen
  • innerbetriebliche Leistungsverrechnung zwischen den Kostenstellen, um die Gemeinkosten richtig zu verteilen
  • Kostenüberwachung in den einzelnen Unternehmensbereichen

Lassen Sie mich das anhand eines Beispiels erklären:

Mein Kunde handelt mit Schuhen und besitzt mehrere Filialen in Berlin und Hamburg, in denen er seine Schuhe vertreibt. Jedes Geschäft ist eine eigene Kostenstelle. Kosten wie Miete, Strom und Wareneinsatz (Schuhe, die in dieser Filiale lagern und verkauft werden) können der jeweiligen Filiale unproblematisch zugeordnet werden. Beim Personal wird es schon schwieriger; wenn viel Personal zwischen den Filialen getauscht wird, müssen Listen geführt werden, damit die tatsächlich in einer Filiale verursachten Personalkosten ermittelt und dieser Kostenstelle zugerechnet werden können. Diese innerbetriebliche Leistungsverrechnung ist zwingend notwendig, um die angefallenen Personalkosten zu ermitteln und bewerten zu können. Auch wenn Schuhe zwischen den Filialen hin und her transportiert werden, weil in einer Filiale eine bestimmte Größe fehlt, muss dieser Transfer erfasst werden und in die Kostenrechnung einfließen. Auf diese Weise werden möglichst alle Kosten verursachungsgerecht auf die einzelnen Filialen verteilt.

Es bleiben aber Gemeinkosten übrig, die nicht verteilt werden können: Miete für das Büro meines Kunden, Verwaltungskosten, Marketingkosten, Kosten für die Erstellung der Website und der kalkulatorische Unternehmerlohn für meinen Kunden. Wie verfährt man mit diesen Kosten?

Diese Gemeinkosten werden in einer separaten Kostenstelle zusammengefasst, die Overhead/ Zentrale/Allgemein oder wie auch immer heißen kann; klar ist, dass diese Kostenstelle alle nicht direkt zurechenbaren Kosten zusammenfasst.

Die Summe der Kosten dieser Kostenstelle muss nun am Ende des Monats den anderen Kostenstellen zugeschlagen werden. Man kann das auf verschiedene Weisen tun: Jede Kostenstelle trägt den gleichen Teil an Gemeinkosten; die Summe wird also durch die Anzahl der Filialen geteilt. Häufig spiegelt das nicht die Realität wider; kleinere und umsatzschwächere Filialen müssen dann genauso viele Gemeinkosten tragen wie große, betreuungsintensive Läden. Besser und realitätsgetreuer ist es, die Verteilung der Gemeinkosten vom Umsatz oder der Filialgröße in qm abhängig zu machen.

Sind auf diese Weise alle anfallenden Kosten den Filialen direkt oder indirekt zugeschlagen worden, kann der Unternehmer die Wirtschaftlichkeit jeder einzelnen Filiale und ihren Beitrag zum Gesamterfolg bewerten. Daraus sollte er auch ableiten können, ob eine Filiale derart unrentabel arbeitet, dass eine Schließung betriebswirtschaftlich sinnvoll wäre. Außerdem ist ein Vergleich der wichtigsten Kostentreiber – z. B. Personalkosten und Wareneinsatz – auf Filialebene möglich. Dieser Kostenvergleich ist ein wesentliches Kontrollinstrument zur Überwachung des Kostenanfalls und damit zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens insgesamt.

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